Soweit richtig ... Flucht steht nicht unter Strafe.
Aber:
Wäre diese Sache als Flucht gewertet worden - was es rechtlich schon wegen der Entziehung der Zugriffsmöglichkeiten der Vollzugsbediensteten war - hätten andere Massnahmen greifen müssen. Vom Dach sollte ihn keiner schiessen, jedoch hätte man weitaus schneller zugreifen können, entweder durch SEK (auch auf die Gefahr hin, dass er geruht vom Dach zu springen) oder in dem man ihm das Leben auf dem Dach auf legale Weise schwer macht. Es ist den Bürgern und insbesondere Opfern nicht zuzumuten, dass sich der Rechtsstaat erpressen lässt. So hätte die Zaunanlage, auf die er gedroht hat zu springen durch Sprungtücher oder -kissen gesichert werden können. Auch hätte man ihm keine Decken oder Essen reichen müssen, wenn man ihm zur Wahl stellt, dass er es bekommt, wenn er das Dach verlässt. Auch hätte man das Dach beregnen können - bei Regen kam er ja schließlich runter. Noch besser wäre es gewesen, man hätte ihn vollkommen unbeachtet dort schmoren lassen ... dann hätte er seinen Erfolg nicht gehabt und wäre sicherlich auch heruntergestiegen.