Kasse muss rituelle Waschungen nicht bezahlen
Gut, dass das mal jemand klarstellt: Rituelle Waschungen gläubiger Muslime gehören nach einem Gerichtsurteil nicht zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Kasse einer muslimischen Seniorin muss damit die Hilfe bei deren Waschungen vor den täglichen fünf Gebeten nicht bezahlen.
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