Zitat von Biskra Bei deiner Art der Beweisführung würde ein Richter das Verfahren nach § 20 / 21 StGB einstellen und nach § 63 StGB verfahren. :] Welches Verfahren ? Bisher konnte kein Schwarzkittel eines eröffnen, es sei denn, ich ließe es zu. Und nu ? Hast brav gelernt...!
Zitat von KrascherHistory Welches Verfahren ? Bisher konnte kein Schwarzkittel eines eröffnen, es sei denn, ich ließe es zu. Mit dir wurde definitiv schon nach §63 StGB verfahren.
Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.
Zitat von Biskra Mit dir wurde definitiv schon nach §63 StGB verfahren. Muß ich passen. Wird aber gerne bei "kantigen" Zeitgenossen angewandt. Kann dir nicht passieren. Ohne Verfahrenseröffnung ging das noch wie....?
Zitat von KrascherHistory Welches Verfahren ? Bisher konnte kein Schwarzkittel eines eröffnen, es sei denn, ich ließe es zu. Und nu ? Hast brav gelernt...! Aber heute hast du doch gesagt, dass du heute vor Gericht warst.
Zitat von Haloperidol Aber heute hast du doch gesagt, dass du heute vor Gericht warst. Ja. Aber "da" sein heißt nicht gleich eröffnet werden !
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