Die Innenministerkonferenz hat sich beim Bleiberecht für langjährig geduldete Ausländer auf einen Kompromiss geeinigt. Das beschlossene Zwei-Stufen-Modell beinhaltet ab sofort ein Bleiberecht für alle geduldeten Ausländer, die über einen Arbeitsplatz verfügen. [...]
Allerdings sei nach wie vor ungelöst, was mit denjenigen geschehen solle, die bis zum September kommenden Jahres keine Arbeit fänden. [...]
Vor allem Bayern und Niedersachsen äußerten die Befürchtung, dass der Vorschlag des Bundes zu einer deutlichen Zunahme der Zahl an Sozialhilfeempfängern führen würde, falls tausende Ausländer ohne eigenes Arbeitseinkommen ein Bleiberecht erhielten. [...]
Mit der jetzigen Lösung könnten jedoch gleichzeitig Familien mit minderjährigen Kindern, die sich seit mindestens sechs Jahren im Bundesgebiet aufhalten, ein Bleiberecht bekommen. [...]
20.000, die bereits über einen Arbeitsplatz verfügten, könnten bereits von den Ländern ab sofort eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, weitere 40.000 hätten nun Zeit, sich eine Arbeit zu suchen.
In der Bundesrepublik gibt es rund 190.000 geduldete Ausländer.
Für alle diejenigen, die nicht von der Sofort-Lösung profitieren, sollen weitere Regelungen noch gefunden werden. Kernpunkt der Auseinandersetzung war die Frage, ob langjährig geduldete Ausländer in Deutschland Arbeit vorweisen müssen, bevor sie ein Bleiberecht erhalten.
[Links nur für registrierte Nutzer]