Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987
In den Nachrichten wurde gesagt, daß die Schmauchspuren auch an anderen Familienangehörigen zu finden waren. Ein Berührung langt dazu ja auch.
Eine genaue Zuweisung ist anscheinend nicht möglich und die ganze Familie gibt sich gegenseitig ein Alibi.
Der Freispruch erfolgte also aus Mangel an Beweisen. Und es gilt nunmal "in dubio pro reo". Soweit, so gut.
In diesem Fall, wenn die Familie den wahren Täter deckt, wäre allerdings sogar ich der Meinung, diese ganze Familie auszuweisen.
Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987
und hier ist wieder klar und deutlich:
sobald es um eingebürgerte, migranten und sonstiges ungeziefer geht, die straftaten begehen, steht die sympatie der linken bei den straftätern.
damit verhöhnen sie die opfer. das macht ihnen, genau wie ihren vorbildern, nichts aus. eine üble stinkende brühe das.
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Das wurde nicht gesagt. Schmauchspuren wurden _auch_ an Familienangehörigen gefunden. Der Angeklagte konnte diesee durch Berührung weitergegeben haben.
Das sind "nur" Indizien, die aber laut Meinung des Gerichtes nicht ausreichten.
Die Schuld konnte anscheinend nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Damit der Freispruch zweiter Klasse.
Aber das ist ja auch nicht so der Knackpunkt. Es ist die Billigung der Tat durch die Familie. In dem da keiner den Willen und/oder den Mut aufbringt, die Tat des Angeklagten zu verurteilen.
Deswegen wäre ich in diesem Fall für die Ausweisung der gesamten Familie.
Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987
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