Da er souverän ist, hat er keiner "Nicht-Souveränität" (was sollte das auch sein?) zugestimmt.
Jeder völkerrechtliche Vertrag beinhaltet den gewollten Verzicht auf bestimmte Rechte, denn der vertragsschließende Souverän bindet sich damit selbst und aufgrund eigener Entscheidung.
Das GG.
Wenn sie außer Kraft ist, ist sie nicht gültig. Der Satz mit den Alliierten ist schlicht Unsinn. Er beweist oder widerlegt nicht, ob sie etwas Legitimes oder Illegitimes dulden.Wir haben keine gültige Verfassung. Die einzig rechtsstaatlich gültige Verfassung wäre die Weimarer. Nur ist die, wie auch das Deutsche Reich, seit dem 08. Mai 1945 ausser Kraft, und alles andere seitdem ein von den Alliierten Besatzern gedulderter Status.
Falsch. Das BVG hat die neugeordnete Fortdauer des DR festgestellt. Das DR konnte sich jederzeit und in jeder konkreten Form eine andere Verfassung geben.Wurde höchstrichterlich vom BVG Anfang der 70er festgestellt.
Äh..selbstverständlich. Andererseits hätten so einige Staaten mehrere Verfassungen.
Laut BVG nur in Form und Farbe der BRD. Die Tatsache, dass die Alliierten ihre Zonen politisch auf andere Grundlage stellten als vorher ist nicht relevant für deren Legitimität.Selbst das DR ist rechtsfähig und Völkerrechtssubjekt.
Was man von dem Besatzerkonstrukt "BRD" nicht behaupten kann.
Wissen wir.Am 8.5.1945 hat die Heeresleitung unter v.Friedeberg, Stumpf und Keitel bedingslos kapituliert.
Doch. Wenn Du behauptest, nur seine Streitkräfte könnten das, ist das Erbsenzählerei. Fakt ist, dass ein Staat aufhören kann, zu existieren. Das dürfte so ungefähr 40.000 mal passiert sein. (Symbolisch für 'sehr oft').Ein Staat kann nicht kapitulieren.
Die Verfassung eines nicht existierenden Staates (im Sinne von Staats- und Regierungsform) ist kaum in ihrer Gänze relevant. Einzelne Reichsgesetze gelten selbstverständlich bis heute, auch wenn die meisten inzwischen durch Bundesgesetz angepasst wurden.Die WRV wäre nicht, sie IST. Denn es gibt kein Verfalldatum bei einer Verfassung.
Alles heiße Luft.Das ist auch schon alles. Das das all. Verwaltungsrecht namens "GG" keine Verfassung ist, schreibe ich seit über 5.000 Artikeln.
?( Das ist...nunja...unlogisch.
Sicher. Das beweist die BRD ja tagtäglich.
Eine triviale Bemerkung. Das GG ist auch unter dem Eindruck des verlorenen Krieges entstanden. Vielleicht gab es sogar noch andere historische Rahmenbedingungen. Fürchterlich!
Deine Einschätzung zeigt, dass Du den Sachverhalt nicht wirklich verstehst. Auch die (falsche) Metapher mit ein 'bischen schwanger' hilft hier nicht. Mit ein bischen gutem Willen finde ich nämlich andere Metaphern, die passen. Helllblau geht und ein bischen verrückt geht auch.
In Deinem Link steht etwas anderes als Du behauptest. Zum einen wird dort recht eindeutig die Position der Bundesregierungen wiedergegeben, die auch hier erwähnt wurde. Zum anderen wird dort gesagt, die BRD wolle die Gebiete nicht wasserdicht abtreten, um sich alle Möglichkeiten zu erhalten.
Zu allem Überfluss ist dort noch die Rede davon, dass die deutsche Position ein Schlag ins Gesicht der Alliierten gewesen sei. Die Bedeutung, die manch einer etwaigen alliierten Vorbehalten beimisst, ist damit bewiesenermaßen in der Praxis gleich Null.
Geändert von Lord Solar Plexus (14.11.2006 um 14:14 Uhr)
Quidquid agas prudenter age et respice finem.
Der Gute Prof erkennt selber an das die BRD sich ein Hintertürchen offenlässt, da die BRD augenscheinlich selber anerkennt das das DR noch existent ist.
Die BRD wird nicht mit Gewalt die Ostgebiete zurück holen.
Was das DR macht, ist Sache des DR.
[QUTE=Lord Solar Plexus;1014645]Das GG.
S. Art. 146 GG Verfassung<>GG
Wenn sie außer Kraft ist, ist sie nicht gültig. Der Satz mit den Alliierten ist schlicht Unsinn. Er beweist oder widerlegt nicht, ob sie etwas Legitimes oder Illegitimes dulden.
Die Alliierten haben sich im SHAEF-Gesetz NR.52 ganz unmißverständlich ausgedrückt !
Falsch. Das BVG hat die neugeordnete Fortdauer des DR festgestellt. Das DR konnte sich jederzeit und in jeder konkreten Form eine andere Verfassung geben.
Neugeordnete Fortdauer ? Gleiche Frage: woher kommt das ? Das DR ist genau definiert. Die "BRD" entspricht weder räumlich noch rechtlich dem DR ! Wie sollte die "BRD" an einer WRV rumdoktern können. Das Bundesbereinigungsgesetz offenbart das Kartenhaus.
Äh..selbstverständlich. Andererseits hätten so einige Staaten mehrere Verfassungen.
Nein. Hätten sie nicht. Der Souverän deklariert das ganz klar. In der WRV wird auch auf die Verfassung von 1871 eingegangen ! Sie ist hinfällig. Der Souverän hats gegeben, er hats genommen. Keine Besatzer !
Laut BVG nur in Form und Farbe der BRD. Die Tatsache, dass die Alliierten ihre Zonen politisch auf andere Grundlage stellten als vorher ist nicht relevant für deren Legitimität.
Doch ist es. Gem. eigenen SHAEF-Gesetzen und HLKO !
Wissen wir. "Wir" ?
Doch. Wenn Du behauptest, nur seine Streitkräfte könnten das, ist das Erbsenzählerei. Fakt ist, dass ein Staat aufhören kann, zu existieren. Das dürfte so ungefähr 40.000 mal passiert sein. (Symbolisch für 'sehr oft').
Darfst dir gerne mal die Abhandlungen hinsichtlich der debellatio des DR durchlesen. Entweder bestand es per 8.5.1945 noch, dann so, wie von den Allierten bescheinigt, in den Grenzen vom 31.12.1937 oder nicht mehr. Dann waren der "Rest" die "BRDDR". Dann können diese aber nicht mit dem DR identisch sein. Was ist daran so schwierig ?
Gebietsabtretungen waren auch nicht möglich nach int. Völkerrecht. Nicht durch die Sieger oder sonst wen....
Die Verfassung eines nicht existierenden Staates (im Sinne von Staats- und Regierungsform) ist kaum in ihrer Gänze relevant. Einzelne Reichsgesetze gelten selbstverständlich bis heute, auch wenn die meisten inzwischen durch Bundesgesetz angepasst wurden.
Alles heiße Luft. Stimmt. Paßt zum Absatz !
Eine triviale Bemerkung. Das GG ist auch unter dem Eindruck des verlorenen Krieges entstanden. Vielleicht gab es sogar noch andere historische Rahmenbedingungen. Fürchterlich!
Unter einem "Eindruck" entsteht nichts. Das "GG" ist ein Verwaltungsrecht !
Deine Einschätzung zeigt, dass Du den Sachverhalt nicht wirklich verstehst. Auch die (falsche) Metapher mit ein 'bischen schwanger' hilft hier nicht. Mit ein bischen gutem Willen finde ich nämlich andere Metaphern, die passen. Helllblau geht und ein bischen verrückt geht auch.
Willst du vorher noch den Begriff Sovueränität definieren ? Bitte.
Ich kann nicht in Art.1 als "BRD" volle Souveränität bekommen und in Art.2 wg. des Kriegszustandes die Allierten wg. jedem Käse fragen müssen (Dtl.-Vertrag).
ALSO ?
Gut gedacht. Mehr auch nicht.
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