möchte eine neue grundsätzliche Diskussion zur Differenzierung dieser beiden Begriffe lostreten. Wer legt vor?
Henning
möchte eine neue grundsätzliche Diskussion zur Differenzierung dieser beiden Begriffe lostreten. Wer legt vor?
Henning
R E N E G A T
*
"Was wir hier in diesem Land brauchen, sind mutige Bürger, die die roten Ratten dorthin jagen, wo sie hingehören - in ihre Löcher."
Franz-Josef Strauß
Differenzierung?
Menschenrechte hat man, weil man 'n Mensch ist;
Bürgerrechte nur als Bürger.
Soweit bekannt.
Und nun?
Sollen wir aufdröseln, was alles Menschen- und was (bloss?) Bürger"recht" ist?
mfg
Aktueller Kalenderspruch: it’s hard to imagine someone turning off all ability to reason. (Waterman1000, youtube, gefunden 120524)
Wenn "Menschenrecht" ein Recht ist, dass man deshalb hat, weil man ein Mensch ist, dann haben alle Menschen die gleichen Menschenrechte.
Ist dem so, dann hat ein Staat nicht die Kompetenz, festzulegen, was ein "Menschenrecht" ist, denn dann könnten in zwei Staaten zwei Sets von "Menschenrechten" gelten, was mit dem Begriff, wie oben festgelegt, unvereinbar ist.
Wenn aber ein Staat oder besser: wenn der Staat nicht die Kompetenz dazu hat, dann hat eine Gruppe von Staaten diese ebensowenig und dann hat auch die Staatengruppe der "Vereinten Nationen" nicht die Kompetenz, festzulegen, was "Menschenrecht" ist und was nicht.
mfg
Aktueller Kalenderspruch: it’s hard to imagine someone turning off all ability to reason. (Waterman1000, youtube, gefunden 120524)
Es geht mir eher darum, daß der Begriff "Menschenrechte" in seiner Interpretation eher links verortet ist und wird, als der Begriff "Bürgerrechte", der seinen politischen Boden bei liberal bis konservativ findet. ...
Henning
R E N E G A T
*
"Was wir hier in diesem Land brauchen, sind mutige Bürger, die die roten Ratten dorthin jagen, wo sie hingehören - in ihre Löcher."
Franz-Josef Strauß
Ach?
Hmm....
Wär mir bisher nicht aufgefallen.
Könnt aber durchaus sein.
Werd mal die Augen offenhalten!
Wobei: Gerade Menschenrechte finde ich ein liberales Konzept, weil's weniger vom aus liberaler Sicht "notwendigen Übel" des Staates abhängt.
mfg
Aktueller Kalenderspruch: it’s hard to imagine someone turning off all ability to reason. (Waterman1000, youtube, gefunden 120524)
Wer legt die Menschenrechte eigentlich fest?
Wer kontrolliert deren Einhaltung?
Die UN können's ja wohl nicht sein!
Also WER ?
Tony Blair: When asked by one of his Parliament members why he believes so much in America , he said: "A simple way to take measure of a country is to look at how many want in ... And how many want out."
Ist in der Tat eine interessante Frage.
Bei dem Begriff ,,Menschenrechte" sind für mich eher die elementaren Dinge betont, die es in einer Demokratie geben sollte, wie etwa: Meinungsfreiheit, Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, Recht auf Leben,... Hingegen bei ,,Bürgerrechten" denke ich eher an Dinge, die erst auf die ,,Menschenrechte" aufbauen, also eher an schon ,,luxuriösere" Rechte: Transparenz, Mitbestimmung, juristische Interventionsmöglichkeiten, Privatssphäre,...
- Kenshin. -
Ein freier Bürger darf niemals per Gesetz für die Er- und Bewirtschaftung fremden Eigentums zuständig erklärt werden.
Auch sog. "Löhne" können dieses Bürger- oder Grund-Recht auf Schutz vor Zwangsarbeit nicht aushebeln oder scheinrechtfertigen.
Wertschöpfung hat mental leistungsadäquat erfolgen zu können und leistungsgerecht verteilt zu werden.
Jeder Mensch im deutschen Rechtsraum, also auf dem deutschen Staatsgebiet, ist immer zugleich auch Bürger.
Ist er wahlberechtigt, dann ist er Teil des Souveräns.
Wobei man bei den Menschenrechten bedenken muss, dass sie ein eher ideelles Konstrukt sind, sprich die UN macht sich darüber Gedanken, welche Rechte jeder Mensch haben sollte, die Erklärung der Menschenrechte ist auch nichts weiter als die Vorstellung der UN von den Menschenrechten. Die Frage, was genau Menschenrechte sind bzw. sein sollen ist ansich Aufgabe der Philosophie.
Die Bürgerrechte sind Rechte, die ein Mensch als Bürger eines Staates allein durch sein Bürger-Sein besitzt, mehr nicht.
Nun gibt es natürlich auch Staaten, die die Menschenrechtserklärung der UN anerkennen und diese Rechte in der eigenen Verfassung verankern. Wird in einem Land, dass diese UN-Menschenrechtserklärung nicht anerkennt, gegen ein Menschenrecht verstoßen, so kann man auch nicht dagegen klagen, es gibt ja keine überstaatlihe Weltregierung oder sowas in der Art.
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