Das "Lied der Deutschen" ist nicht mit der deutschen Nationalhymne identisch. Die Nationalhymne besteht nur aus einer Strophe und zwar aus der dritten Strophe aus o.g. Lied.
Und natürlich sind die ersten beiden Strophen des "Lieds der Deutschen" nicht verboten.
Aber: Grundgesetzlich geschützt sind sie nur über die allgemeinen Freiheitsrechte, wie andere Lieder auch. Eine Nationalhymne wird im GG nämlich überhaupt nicht erwähnt.