:deutschla Was kostet ein Arbeitsloser

125,00 Krankenversicherung
..78,00 Rentenversicherung
..14,90 Pflegeverssicherung
680,00 ALG II für ein Single
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897,90 Gesamtkosten für das Arbeitsamt

Bei Aufnahen eines 1 Euro Jobs, im Regelfall 6 Stunden tägliche Arbeitszeit, entstehen gemäß dem
§ 16 Abs. 3 SGB II, in Verbindung mit deren Richtlinien, folgende Kosten.

300 Euro Maßnahmenkostenpauschale für den Träger des 1 Euro Jobs.
126 Euro Mehraufwandsentschädigung für 126 Stunden geleistete Arbeit
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426 Euro Summe

Insgesamt muss die Arbeitsagentur im vorgenannten Beispiel
897,90 € + 426 € = 1.323,90 Euro aufwenden.

1.323 Euro für gemeinnützige, unproduktive Arbeit, ohne jegliche Wertschöpfung.
Würde man diesen Arbeitslosen für das gleiche Geld, also für 1.323 Euro, eine versicherungspflichtige Arbeit geben, würde sich folgendes ergeben.

Kosten Arbeitgeber......1.600,00
Brutto...........................1.323,00
Netto...............................951,00

Lohnsteuer........................75,66
Kirchensteuer .....................6,80
Krankenvers....................105,84
Rentenvers.......................128,99
Arbeitslosenvers................43,00
Pflegevers..........................11,25
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Summe..............................371,54

Vorteile:

1. 371,54 Euro würden in Form von Steuern und Sozialabgaben wieder an den Staat zurück fließen.
2. Der Arbeitslose hätte 145 Euro mehr im Monat und würde mit einem
versicherungspflichtigen Job wieder zur Gesellschaft gehören und nicht ausgegrenzt werden.
3. Die Kaufkraft wird gestärkt und damit die Binnennachfrage angekurbelt
4. Langzeitarbeitslose würden wieder resozialisiert werden und integriert werden.
5. Die Motivation des Arbeitenden steigt, im Gegensatz zu eine 1 Euro Jobber der ohne Motivation ist.
6. Eine Produktive Arbeit bringt eine Wertschöpfung und damit auch Konjunktur.
7. Der Arbeitslose kann eine Lohnabrechnung nachweisen und ist bei einer Bank wieder Kreditwürdig.

Rechnet man jetzt den Bruttolohn von 1.323 Euro auf die 126 Stunden geleistete Arbeit um, so erhält man einen Stundenlohn von 10,50 Euro. Damit würden wir gemäß der europäische Sozialcharta, zu der sich die Bundesrepublik Deutschland bereits 1964 (BGBl. 1964 II,1261), bekannt hat, gerecht werden. Nach der Spruchpraxis des Sachverständigenausschusses des Europarats muss das angemessene (Mindest) Entgelt 68% des nationalen Durchschnittslohns entsprechen. Gemäß dem Statistischen Bundesamt liegt der Durchschnittslohn für Arbeiter bei 15,89 Euro brutto, 68 % davon sind 10,80 Euro. Somit wäre in Deutschland einen Mindestlohn 10,80 Euro anzusetzen. Siehe hierzu Webseite des Statistisches Bundesamtes, unter Löhne und Gehälter.

:deutschla