Wenn man sich die aktuellen inneren Bedrohungen ansieht denen unser Staat ausgesetzt ist (Rechts- u. Linksextremismus, Islamismus etc.) stellt sich die Frage ob man unseren Inlandsgeheimdienst zur "Bekämpfung" dieser Bedrohungen mit Zwangsbefugnissen ausstatten sollte.
Dies würde dann bedeuten, dass der VS Verhaftungen und Verhöre durchführen darf.
Das ganze selbstverständlich nur nach rechtsstaatlichen Prinzipien wie sie auch durch die Polizei praktiziert werden.
Die Trennung von Nachrichtendienst und Polizei ist ja damals aus Furcht vor einer Wiederauferstehung der Gestapo mit all ihrer Machtfülle vorgenommen worden.
Allerdings denke ich, dass unsere freiheitlich demokratische Grundordnung soweit in sich gefestigt ist, das Zwangsbefugnisse für den Verfassungsschutz unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze möglich und sinnvoll sind.