Mal abgesehen davon, dass es ja löblich ist, wie man sich bemüht, nach einem derartigen Vorfall Abhilfe zu schaffen, halte ich aber für fraglich, ob dieser Ansatz tatsächlich sinnvoll ist."Nach dem tragischen Tod des kleinen Kevin in Bremen wird nun erwogen, Kinderrechte explizit in der Verfassung zu verankern."
Das Grundgesetz erklärt in den Artikeln 1-19 die Grundrechte. Speziell:
Menschenwürde (Art. 1 Abs.1 GG),
Freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG),
Gleichheit (Art. 3 GG) u.v.m.
beginnen mit den Worten "Alle Menschen...", "Jeder..." usw.
Daher wäre es unlogisch, Kindern noch einmal explizit diese Rechte zuzusichern, da diese simplerweise schon unter oben genannte Kategorien fallen und daran sollte es definitiv keinen Zweifel geben.
Im oben zitierten Fall muss man wohl sagen, dass dies auf ein Versagen der Staatsgewalt zurückzuführen ist, was aber wohl kein Grund sein sollte, eine solche Dopplung ins Grundgesetz zu montieren, sondern eher, die Praktiken der zuständigen Ämter unter die Lupe zu nehmen und Ursachen für solche Missstände zu beseitigen.