Abstriche "von einer absolut gesetzten Weltanschauung" müssten die Eltern hinnehmen, so die Hamburger Richter. Sie wurden in der Urteilsbegründung noch deutlicher: Der Elternverantwortung werde eine Erziehung nicht gerecht, "die unter Berufung auf religiöse Dogmen bereits bloßes Wissen vorenthalten will". Es sei ein legitimes staatliches Erziehungsziel, Kindern durch Aufklärung die Chance zu vermitteln, "eine eigenverantwortliche denkende und handelnde Persönlichkeit zu werden". Zudem habe die Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten "Parallelgesellschaften" entgegenzuwirken, und eine Unterrichtsbefreiung fördere gerade das Gefühl der Andersartigkeit.
Nicht nur mit Moslems, auch mit verbohrten und verblendeten christlichen Fundis gab und gibt es immer wieder Zoff :
Streit um die Sexualkunde gibt es übrigens nicht nur mit muslimischen Eltern. In den siebziger Jahren waren die Lehrinhalte überall umstritten, und wo streng christliche Lehrer unterrichten, wollen sie sich nicht immer an die Lehrpläne halten - wie im Jahr 2002 jene Nonnen im bayerischen Auerbach, die an einer Realschule vermeintlich anstößige Kapitel kurzerhand aus dem Biologiebuch herausrissen.
Und in Hessen weigerten sich unlängst bibeltreue Eltern, ihre fünf schulpflichtigen von insgesamt acht Kindern in eine staatliche Schule zu schicken. Das Ehepaar Bauer nahm Anstoß daran, dass die Schüler zu "sexueller Freizügigkeit" erzogen würden und dass statt der Schöpfungsgeschichte ausschließlich die Evolutionslehre gelehrt werde. Um ihre Kinder "keusch und rein zu erziehen, wie es die Bibel vorgibt", unterrichtete die Mutter fortan selbst. Das Landgericht Gießen urteilte allerdings, die Schulpflicht gelte für alle - auch für die Kinder streng religiöser Eltern.