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Thema: Eine Frage an die Verkehrsexperten

  1. #41
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    Standard AW: Eine Frage an die Verkehrsexperten

    Zitat Zitat von Modena 360 Beitrag anzeigen
    Das wird gerne behauptet, ist aber in keiner Weise belegbar. Geschwindigkeitsbeschränkungen außerhalb von Baustellen dienen nur einem Zweck: dem Abkassieren.
    Was ist mit einer kurvenreichen Landstraße?

    Diese mit 300 km/h entlang zu fahren ist schon physikalisch unmöglich.

  2. #42
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    Standard AW: Eine Frage an die Verkehrsexperten

    Zitat Zitat von Modena 360 Beitrag anzeigen
    Eben. Wozu also Geschwindigkeitsbeschränkungen? Die sind dort sogar extrem gefährlich, weil man sich nicht voll auf das Fahren konzentrieren kann, sondern immer ein Auge auf Heckenschützen haben muß.
    Richtig!

  3. #43
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    Standard AW: Eine Frage an die Verkehrsexperten

    Zitat Zitat von Mauser98K Beitrag anzeigen
    "Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."


    Einschlägig könnte im vorliegenden Fall die zweite Tatbestandsvariante, nämlich die sog. Amtshandlungsanmaßung sein. Nach ständiger Rechtssprechung ist für eine Strafbarkeit gemäß § 132 StGB erforderlich, dass der äußere Anschein einer hoheitlichen Handlung erweckt wird.
    Zu schade. Die Idee mit dem Blaulicht und tatütata fand ich eigentlich sehr gewinnend. Wobei ich allerdings die in China von Polizei und Notdiensten gerne benutzten asiatischen Akustikspielchen vorgezogen hätte.

  4. #44
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    Standard AW: Eine Frage an die Verkehrsexperten

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Zu schade. Die Idee mit dem Blaulicht und tatütata fand ich eigentlich sehr gewinnend. Wobei ich allerdings die in China von Polizei und Notdiensten gerne benutzten asiatischen Akustikspielchen vorgezogen hätte.
    Die Idee ist witzig, aber laß es besser bleiben.

  5. #45
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    Standard AW: Eine Frage an die Verkehrsexperten

    Redrolein hat eine Idee...

    wir machen nun eine lustige Runde, wo jeder dem lieben Mauserle eine Frage stellen darf...

    Ich nerve zwar auch immer Kumpels mit Fragen, aber hier geht das bestimmt auch...

    Habe gerade nen Kumpel wieder genervt...

    Frage war:

    Muss ich den Farhzeugschein ... ähm.. Die Zulassungsbescheinigung Teil I im Original mitführen?

    Antwort: Ja.... Wenn du es nicht machst kann es 1. sein das du das Original innerhalb 14 Tagen bei der PI am Heimatort vorlegen musst ( was ja nicht schlimm wäre, haben ja 24 h am Tag auf *g*) oder 2. der Kollege hat schlechte Laune und gibt dir ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro.

    Da ich Schwabe bin will ich mir eben die 15 Euro ersparen....

    Nächste Frage....

    Lieber Dr. Mauserle

    was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht, die neue Zulassungsbescheinigung I und II einzuführen?

    Sind die zu doof um alles zu übertragen? Denkt der Gesetzgeber im eigentlichen Sinne?

  6. #46
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    Standard AW: Eine Frage an die Verkehrsexperten

    Zitat Zitat von IM Redro Beitrag anzeigen
    Redrolein hat eine Idee...

    wir machen nun eine lustige Runde, wo jeder dem lieben Mauserle eine Frage stellen darf...

    Ich nerve zwar auch immer Kumpels mit Fragen, aber hier geht das bestimmt auch...

    Habe gerade nen Kumpel wieder genervt...

    Frage war:

    Muss ich den Farhzeugschein ... ähm.. Die Zulassungsbescheinigung Teil I im Original mitführen?

    Antwort: Ja.... Wenn du es nicht machst kann es 1. sein das du das Original innerhalb 14 Tagen bei der PI am Heimatort vorlegen musst ( was ja nicht schlimm wäre, haben ja 24 h am Tag auf *g*) oder 2. der Kollege hat schlechte Laune und gibt dir ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro.

    Da ich Schwabe bin will ich mir eben die 15 Euro ersparen....

    Nächste Frage....

    Lieber Dr. Mauserle

    was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht, die neue Zulassungsbescheinigung I und II einzuführen?

    Sind die zu doof um alles zu übertragen? Denkt der Gesetzgeber im eigentlichen Sinne?
    1. Mauser reicht. Ich bin kein Schwäääble. Einen Doktortitel habe ich auch nicht.

    2. Das Nichtmitführern des Fahrzeugscheines kostet 10 € Verwarngeld.

    3. Die Zulassungsbescheinigung I und II sind vergleichbar mit Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.

    4. Die Mitführpflicht gilt auch für den neuen Fahrzeugschein, also Zulassungsbescheinigung I.

  7. #47
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    Standard AW: Eine Frage an die Verkehrsexperten

    Zitat Zitat von IM Redro Beitrag anzeigen
    was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht, die neue Zulassungsbescheinigung I und II einzuführen?
    Gebühren.:rolleyes:

  8. #48
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    Standard AW: Eine Frage an die Verkehrsexperten

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Gebühren.:rolleyes:
    Nö...

    Die sind gleich geblieben zum Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief...

    Nur wird nicht alles was du in deinem alten Schein und Brief hast, auf die neuen Bescheinigungn Teil I und Teil 2 übertragen

    Wenn du nun 205er Reifen drauf hast, steht das nicht mehr im neuen drin..

    Dort stehen nur noch die 195er... also musst du die Kopie des ungültig gemachten Fahrzeugbriefes im Auto haben, und bei Verkauf mitgeben.

  9. #49
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    Standard AW: Eine Frage an die Verkehrsexperten

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Gebühren.:rolleyes:
    Nein, irgendein EU-Angleichungsquatsch.

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