Das ist kein Blödsinn, das lässt sich historisch belegen.Zitat von RoWiSch
Was Zigeuner und andere während des III Reiches Verfolgte betrifft, gebe ich dir recht. Allerdings sind die Juden als Opfer nicht zuständig für andere Opfer, sie können sich nicht zu Anwälten der Zigeuner oder der geistig Behinderten machen.
Sie können nur für sich sprechen.
Und der Holocaust betraf eben primär die Juden, es ist im übrigen von einem Holocaust Denkmal die Rede und nicht von einem jüdischen Holocaust Denkmal. Das stellt also keine Diskriminierung anderer, nichtjüdischer Opfer, dar.