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Thema: Böser alter Mann

  1. #1
    Fryheit für Lindenwirth! Benutzerbild von Odin
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    Standard Böser alter Mann

    Dieser böse alte Mann, 4 Monaten werden diesen renitenten Pöbler wohl kaum zur Raison bringen.

    Müssen da nicht härtere Maßnahmen ergriffen werden?



    Düsseldorf (dto). Weil er einen Nachbarn als "Nigger" beschimpft hatte, muss sich ein 74-jähriger Rentner am Donnerstag erneut vor Gericht verantworten. Der bislang nicht vorbestrafte Mann war vom Düsseldorfer Amtsgericht zuvor wegen Beleidigung zu vier Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden.
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  2. #2
    Wüstensohn Benutzerbild von Manfred_g
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    Standard AW: Böser alter Mann

    Zitat Zitat von Odin
    Dieser böse alte Mann, 4 Monaten werden diesen renitenten Pöbler wohl kaum zur Raison bringen.

    Müssen da nicht härtere Maßnahmen ergriffen werden?

    ...
    Ja, aber gegen solche Richter!
    In meinen Augen wurde hier verachtenswerte Rechtsbeugung begangen, auf Kosten eines vermeintlich leichten Opfers, um sich auf der Gutmenschenskala nach oben zu schleimen. Dieser Richter gehört aus dem Amt gezogen und hart bestraft.
    Daß der Begriff "Nigger" nicht straffrei bleiben kann, sollte klar sein. Es ist eine schlimme Beleidigung.
    Aber ein Haftstrafe ohne Bewährung zu verhängen, wo ein anderer vermutlich mit ein paar hundert Euro Geldbuße wegkommt, ist eine Schande für unser Rechtssystem.
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  3. #3
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Böser alter Mann

    Zitat Zitat von Odin
    Dieser böse alte Mann, 4 Monaten werden diesen renitenten Pöbler wohl kaum zur Raison bringen.

    Müssen da nicht härtere Maßnahmen ergriffen werden?
    Das Urteil halte ich für untypisch hart. Man sollte sich die Urteilsbegründung genauer betrachten.

    Ich vermute:
    Entweder hat er sich vor Gericht noch mal aufgeführt wie Rambo, oder der Richter war besoffen.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von heiss
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    Standard AW: Böser alter Mann

    Ist total unnötig der Mann ist 74.
    Ich finde er hat Narrenfreiheit und sollte von der Justiz und Mitmenschen nicht mehr so ernst genommen werden.

    Aber wirklich wenn ich etwas nicht verstehe dann ist das die falsche Haltung gegenüber Älteren, Frauen und Kindern.
    Verlierern wird die Geschichte vordiktiert nicht den Siegern.

  5. #5
    Sheldon
    Gast

    Standard AW: Böser alter Mann

    Zitat Zitat von Odin
    Dieser böse alte Mann, 4 Monaten werden diesen renitenten Pöbler wohl kaum zur Raison bringen.

    Müssen da nicht härtere Maßnahmen ergriffen werden?

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    Aus dem Artikel ist nicht ersichtlich wann wo und weshaln der rentner den Ni*** *hüstel* farbigen beschimpft hat, hatte der mann nen joint, oder ne bierflasche im hals, hatte er seine stereoanlage mit 120 Db aufs fensterbrett gestellt oder seinen müll in hausflur geschmissen.?

    Ist der "farbige" nachbar deutscher staatsanghöriger oder geduldeter asylant?

    ohne die entsprechende vorgeschichte zu kennen halte ich es für witzlos ein urteil zu fällen.

  6. #6
    Progressiver Nationalist Benutzerbild von mggelheimer
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    Standard AW: Böser alter Mann

    4 Monate Zuchthaus für das Wort "Nigger" ?( Unglaublich!?
    Dem Kühnen allein ist das Glück hold
    Clausewitz

  7. #7
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    Standard AW: Böser alter Mann

    Zitat Zitat von Manfred_g
    Ja, aber gegen solche Richter!
    In meinen Augen wurde hier verachtenswerte Rechtsbeugung begangen, auf Kosten eines vermeintlich leichten Opfers, um sich auf der Gutmenschenskala nach oben zu schleimen. Dieser Richter gehört aus dem Amt gezogen und hart bestraft.
    Daß der Begriff "Nigger" nicht straffrei bleiben kann, sollte klar sein. Es ist eine schlimme Beleidigung.
    Aber ein Haftstrafe ohne Bewährung zu verhängen, wo ein anderer vermutlich mit ein paar hundert Euro Geldbuße wegkommt, ist eine Schande für unser Rechtssystem.
    Korrekt. Rechtsbeugung wird aber permanent, jeden Tag begangen.

    Der Rentner - läß ihn pöbeln wie er mag - ist dabei nur ein Exempel.

    MfG K

  8. #8
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    Standard AW: Böser alter Mann

    Zitat Zitat von Manfred_g
    Ja, aber gegen solche Richter!
    In meinen Augen wurde hier verachtenswerte Rechtsbeugung begangen, auf Kosten eines vermeintlich leichten Opfers, um sich auf der Gutmenschenskala nach oben zu schleimen. Dieser Richter gehört aus dem Amt gezogen und hart bestraft.
    Daß der Begriff "Nigger" nicht straffrei bleiben kann, sollte klar sein. Es ist eine schlimme Beleidigung.
    Aber ein Haftstrafe ohne Bewährung zu verhängen, wo ein anderer vermutlich mit ein paar hundert Euro Geldbuße wegkommt, ist eine Schande für unser Rechtssystem.
    Mhh... Räusper...
    Einem Richter "verachtenswerte Rechtsbeugung" vorzuwerfen, der sich (mit Sicherheit) im Rahmen geltender Gesetze bewegt, halte ich doch für grenzwertig!

    Wenn unsere Gesetze für Beleidigungen Haftstrafen vorsehen, wann hälst du denn eine solche für sinnvoll? NIE? Dann wäre ja gut, doch das ändert nichts daran, dass sich der Richter im Rahmen der ihm vorgegebenen Gesetze - im Gegensatz zu dir! Das kategorische Ablehnen von Haftstrafen würde da eher eine (vielleicht sogar "verachtenstwerte") "Rechtsbeugung" darstellen...

    Als Begründung wurde laut Artikel angeführt, dass der Richter keine Besserung des Angeklagten erwartet und eine Wiederholung für wahrscheinlich hält...
    So sich der gute Mann innerhalb seiner Bewährungszeit nichts zu Schulden kommen lässt, ist ja auch nichts passiert, nicht wahr? Muss sich der Ausländerhass mal zwei Jahre innerhalb der eigenen vier Wände abreagieren!



    (im Übrigen halte auch ich die Strafe für sehr hoch angesetzt, da wirklich niemanden damit gedient wäre, so ein 74- Jähriger noch ins Gefängnis muss - eine empfindliche Geldstrafe würde wohl auch einen "Besserungseffekt" haben - hier jedoch von Rechtsbeugung zu reden halte ich allerdings, wie bereits erwähnt, für fahrlässig...)

  9. #9
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    Standard AW: Böser alter Mann

    Zitat Zitat von Odin
    Dieser böse alte Mann, 4 Monaten werden diesen renitenten Pöbler wohl kaum zur Raison bringen.

    Müssen da nicht härtere Maßnahmen ergriffen werden?
    Tja, bei Steuerdelikten und bei gegen Ausländer gerichtetetn Straftaten versteht die BRD keinen Spaß. :]

    Eine weitere rechtsradikale Tat, die die NAZI-Gefahr erneut eindrucksvoll unterstreicht.

    Im Übrigen ist Beleidigung eine Privatklagedelikt, der Neger muß den rechtsradikalen Kriminellen also wohl angezeigt haben. Vielleicht ist da auch noch ein zivilrechtlicher Schmerzensgeldanaspruch drin. :]

  10. #10
    Mitglied
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    AW: Böser alter Mann

    Ich bin geneigt den Richter im Sinne unseres verflossenen, Dr.-Hut tragenden Professors, Ex-Aussenminister Fischer gegenüber dem Bundestragspräsidenten Stücklen zu bezeichnen !

    Solche Urteile tragen nichts zum Gerechtigkeitsgefühl des Otto-Normal-Bürgers bei. Insbesondere dann, wenn man für das Inverkehrbringen von Gammelfleisch mit ein paar Euronen zu Kasse gebeten wird.

    freundliche Grüsse
    Geändert von SAMURAI (05.09.2006 um 14:22 Uhr) Grund: txt

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