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Thema: Steuerrechtliche Frage...

  1. #1
    Göttlicher User Benutzerbild von subba
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    Ein Gewerbetreibender zahlt ja 16% Mehrwertsteuern. Dazu kommt bei höheren Einnahmen ja dann noch eine Einkommenssteuer oder wie das heisst. Wenn nun die Einkommenssteuer sagen wir mal 40% beträgt, sind das dann 40% - 16% die ich bereits für die Umsätze versteuert habe oder zahle ich dann tatsächlich 56% Steuern ?? Liegt der Spitzensteuersatz nicht bei 49%, also dann 65% mit Umsatz ?? Oder wie ist das ? Also ich hab keine Ahnung davon, soll jetzt nur ne Frage sein.
    I am unable to accept the idea that I should be an obedient subject of a gang of corrupt, unprincipled thugs who pontificate about freedom while enslaving the population.
    --John Pugsley, JPJ Nov 96

    Big government is cancerous. Like a cancer, it hurts the body and tends to spread, doing more and more harm as it grows. It is time for some radical surgery.
    --George C. Leef, director of FEE’s Freeman Society Discussion Clubs

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Patrick Bateman
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    Original von subba
    Ein Gewerbetreibender zahlt ja 16% Mehrwertsteuern. Dazu kommt bei höheren Einnahmen ja dann noch eine Einkommenssteuer oder wie das heisst. Wenn nun die Einkommenssteuer sagen wir mal 40% beträgt, sind das dann 40% - 16% die ich bereits für die Umsätze versteuert habe oder zahle ich dann tatsächlich 56% Steuern ?? Liegt der Spitzensteuersatz nicht bei 49%, also dann 65% mit Umsatz ?? Oder wie ist das ? Also ich hab keine Ahnung davon, soll jetzt nur ne Frage sein.
    Umsatzsteuer hat mit Einkommenssteuer nichts zu tun, die Einkommenssteuer bezieht sich auf das Einkommen ohne Umsatzsteuer, da Umsatzsteuer kein Einkommen ist.
    "Wahre Glückseligkeit existiert nur in den Sinnen, und Tugend befriedigt keinen von ihnen."
    Marquis de Sade (1740 - 1814)

  3. #3
    Göttlicher User Benutzerbild von subba
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    Wie hoch ist denn die Einkommenssteuer maximal ?

    Wenn ich jetzt als Unternehmer 1000 Euro Umsatz mache und davon 500 Euro Gewinn wären, wieviel Steuern zahl ich dann genau ?

    16% auf die 1000, richtig ? = 160
    und dann noch bis zu 49% auf die 340 Gewinn die übrig bleiben = 165 oder so.

    Insgesamt zahle ich dann also bis zu 325 Euro Steuern und darf von meinen 500 Euro Gewinn nur 175 behalten... Das kann ja irgendwie nicht sein...
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  4. #4

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    Mit einem norm. Gewerbeschein musst du meines Wissens nach erst ab 7.000 EUR Einkommen pro Jahr Einkommenssteuer zahlen. Bin mir aber nicht ganz sicher.

  5. #5
    Göttlicher User Benutzerbild von subba
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    Original von codemonkey
    Mit einem norm. Gewerbeschein musst du meines Wissens nach erst ab 7.000 EUR Einkommen pro Jahr Einkommenssteuer zahlen. Bin mir aber nicht ganz sicher.
    Meines Wissens muss man erst ab 16.000 Euro überhaupt Umsatzsteuer zahlen und dann erst ab 25.000 oder so Einkommenssteuer. Aber mich interessiert das halt so allgemein. Kann ja nicht sein, dass jetzt jemand der 100.000 Euro im Jahr Umsatz macht und eigentlich 50.000 Euro Gewinn hätte davon nur 17.500 behalten darf... Ich meine da würden sich ja alle noch so hohen Aufwände lohnen in ein anderes Land auszuwandern.
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  6. #6
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    die umsatzsteuer zahlt natur gemäß der endverbraucher. das heißt, wenn ein tischler dir einen tisch verkaft, stellt er dir den betrag inklusive mehrwertsteuer in rechnung und führt diese dann an das finanzamt ab. die umsatzsteuer, die der gewerbetreibende beim kauf von geschäftsausstattung und -bedarf zahlt, kann er als vorsteuer gegenüber dem finanzamt geltend machen, d.h. mit der umsatzsteuer verrechnen. alles in allem trägt die umsatzsteuer allein der konsument, nicht der gewerbetreibende.

  7. #7
    Göttlicher User Benutzerbild von subba
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    Was aber wenn man im Ausland wirtschaftet wo die Konkurrenz keine MwSt zahlen muss ?? Ich kann nicht einfach 16% teurer sein als die Konkurrenz !
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  8. #8
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    der unternehmer zahl generell keine mehrwertsteuer. diese wird pauschal auf alle produkte, mit denen gehandelt wird, aufgeschlagen (in deutchland 16%, auf bücher und lebensmittel 7%). gilt dieses produkt als geschäftsaustattung, kann sich der unternehmer die beim kauf gezahlte steuer zurückholen.

    die mehrwertsteuer trägt ausschließlich der verbraucher!

  9. #9
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    übrigens gilt die mehrwertsteuer auch für ausländische produkte, die hier verkauft werden...

    im ausland verkaufte deutsche produkte unterliegen der dortigen mehrwertsteuerregelung.

  10. #10
    Göttlicher User Benutzerbild von subba
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    Nein trägt er nicht, weil ich in den USA mein Geld verdiene und da kann ich keine 16% aufschlagen, weil das die Konkurrenz auch nicht tut ! Die Mehrwertsteuer trage also ich !!
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    --John Pugsley, JPJ Nov 96

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