Lange nicht jeder Sender stellt livestreams zur Verfügung. Selbst die ÖR. nicht. Selbst wenn man wöllte, man könnte online garnicht adäquat fernsehen.Zitat von KrascherHistory
Also ich hab garkeinen PC! :2faces:
Lange nicht jeder Sender stellt livestreams zur Verfügung. Selbst die ÖR. nicht. Selbst wenn man wöllte, man könnte online garnicht adäquat fernsehen.Zitat von KrascherHistory
Also ich hab garkeinen PC! :2faces:
Vintage MoJo
Zitat von Touchdown
Weil ich mich nicht tot stellen will, wenn es mal an der Tür klingelt. Und wie ist das, wenn da jemand vor deiner Tür steht, der Fernseher läuft und ist von draussen zu hören? Oder die Fernsehzeitschrift die ich zweimal im Monat im Briefkasten habe (ich habe sie nicht abonniert, sie ist Teil des Premiere-Pakets, das ich nicht missen möchte)?
Hmm als Premiere-Abonnent ist das natürlich schwierig...Zitat von Ka0sGiRL
Irgendwer müsste mal vor dem Verfassungsgericht gegen die Gebühren klagen. Die können einfach nicht der Verfassung entsprechen.
"So wie ich die Sache sehe, ist die Intelligenz bereits ausgerottet und es leben nur noch die Idioten!"
Die beste Band der Welt!
Keine Angst vor Terroristenschweinen!!!
Du bist die Menschheit!!!
Zitat von hcmagix
Kann mir nicht passieren. Die staatlich geschützte GEZ Mafia bedient sich völlig ungeniert an meinem Konto. Für eine "Leistung" die ich nie bestellt habe, und bis heute nicht will. :rolleyes:
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Die wichtigsten Änderungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages
zum 1. April 2005
Zum Kommentar
Gegenüber den bisherigen Regelungen gibt es die folgenden wesentlichen Änderungen:
1. Gebührenerhöhung. Die Rundfunkgebühr wird um 88 Cent pro Monat erhöht. Die jährliche Rundfunkgebühr beträgt ab April 204,36 Euro. (Diese Änderung ist Bestandteil des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages)
2. PCs werden gebührenpflichtig. PCs mit Internetanschluss heißen ab sofort "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" und werden mit der kompletten Gebührenpflicht belastet (also 204,36 Euro/Jahr). Es gilt jedoch eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2006, in der keine Gebühren erhoben werden.
Privatleute: Im privaten Bereich werden nur dann Gebühren für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" fällig, wenn nicht ohnehin schon für einen Fernseher bezahlt wird.
Firmen etc.: Im nicht ausschließlich privat genutzten Bereich gilt: es muss nur für ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" pro Grundstück Rundfunkgebühren bezahlt werden.
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Geändert von bernhard44 (15.08.2006 um 09:30 Uhr)
Klagen haben wenig Erfolg, den es gilt: "In seinem Urteil vom 27.7.1971... BVerfGE 31, 314 (330) hat das BVerfG klargestellt, dass die für das Bereithalten eines Empfangsgerätes zu zahlende Gebühr keine Gegenleistung für eine Leistung darstellt, sondern das von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung Rundfunk ist."Zitat von Touchdown
Im Klartext: Legalisierter Diebstahl.
Als Teilerfolg könnte man die Abweisung dieser Klage sehen:
Weniger Glück hatte das Autohaus Schwarz aus Marienberg, das für die zum Kauf angebotenen Autos, GEZ Nachzahlungen im 5-stelligen Bereich nachzahlen sollte, oder die Hotelkette, die ihren Verteiler so umbaute, dass die in den Zimmern befindlichen Radios und Fernseher nur private Sender empfangen konnten.Anbieter von Fernsehern und Radios müssen keine Rundfunkgebühren bezahlen, wenn sie die Geräte original verpackt und ohne sie den Kunden vorher vorzuführen verkaufen.
Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichen Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel hervor. Damit gab das Gericht der Berufung einer Gesellschaft statt, die in Südhessen mehrere Aldi-Filialen betreibt. Zugleich hob es ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt sowie einen Gebührenbescheid des Hessischen Rundfunks.(...) [Links nur für registrierte Nutzer]
2001 gab es diesen Fall:
Wer diesen Streit gewonnen hat, kann man sehen wenn man sich die einstmals private GEZ-kritische Seite heute anschaut: [Links nur für registrierte Nutzer]Vor dem Landgericht Köln hat die GEZ zusammen mit den Öffentlich-Rechtlichen Anstalten Klage gegen den Besitzer der Domain „rundfunkgebuehr.de“ eingereicht. Eine vorher angestrebte außergerichtliche Einigung hatte keine Einigung bringen können.
Unter der Domain „rundfunkgebuehr.de“ hatte der Wehrdienstleistende Soenke Pencik eine Webseite betrieben, die sich auf kritische Art und Weise mit der GEZ beschäftigt hatte. Die GEZ argumentiert nun, daß allein ihr diese Domainadresse zusteht. Dabei dürfte wohl auch eine Rolle spielen, daß die Seite bislang einen GEZ-kritischen Inhalt hatte. Um weitere negative Publicity zu vermeiden dürfte es durchaus im Interesse der GEZ liegen, das kritische GEZ-Forum abzuschalten, zumal es unter einer doch recht guten Webadresse zu erreichen ist.
Die GEZ hatte Pencik anfangs 1000 DM für die Übernahme der Domain geboten, was dieser jedoch abgelehnt hatte. Danach beauftragte die GEZ einen Anwalt, eine Abmahnung aufzusetzen. Die Abmahnung setzt den Streitwert auf 100.000 DM an und wird aber vom Rechtsanwalts Penciks zurückgewiesen mit der Unterstreichung der Bereitschaft, eine außergerichtliche Einigung anstreben zu wollen und den Domainnamen zu verkaufen. (...) [Links nur für registrierte Nutzer]
Die GEZ-Mafia kann man nicht bei der Gerichts-Mafia
verklagen, denn beides sind staatliche Institutionen,
und es waere das selbe, als verklage man den Staat beim Staat,
und wundere sich nachher, dass der Staatliche Richter einem nicht Recht gibt.
oder mit anderen Worten ausgedrueckt:
Man will den Sohn eines Nachbarn verklagen und muss die Klage beim Vater des Beklagten einreichen und die Mutter des Beklagten faellt dann das urteil!
so ist das halt im "freiheitlich demokratischen Rechtsstaat"
alles bestens geregelt.
wems nicht gefaellt, der kann sich ja beim "Rechtspfleger" des Amtsgerichtes beschweren oder ein anders "Organ der Rechtspflege" aufsuchen.
alles :
Im Names des Volkes!
daher, die einzigste Moeglichkeit ist:
auslaendischer Wohnsitz, um der zahlung zu entgehen!
Gruss
http://images1.fanpop.com/images/ima...745_400_71.gif
Ein berühmter Mann stellte mal zutreffenderweise fest:
“Die Aufnahmefähigkeit der großen Masse ist nur sehr beschränkt, das Verständnis klein,
dafür jedoch die Vergesslichkeit groß.”
Das Zitat trifft auch heute noch auf die heutige Politik zu!
Die Seite muss aber so richtig lauten:Zitat von Ka0sGiRL
http://www.rundfunkgebuehr.de
diese Seute ist ja nur so mit GEZ-Huldigungen und Lobpreisungen gespickt!
die haben sich wohl auch diese Seite geklaut, oder wie?
schweinebande sage ich nur!
http://images1.fanpop.com/images/ima...745_400_71.gif
Ein berühmter Mann stellte mal zutreffenderweise fest:
“Die Aufnahmefähigkeit der großen Masse ist nur sehr beschränkt, das Verständnis klein,
dafür jedoch die Vergesslichkeit groß.”
Das Zitat trifft auch heute noch auf die heutige Politik zu!
die 68er sind meist keine naturwissenschaftlerZitat von lupus_maximus
du kannst aus allen geräten die einen elektrischen motor haben, den entstörkondensator entfernen. der ist in der anschlußleitung zwischen blauen und braunen draht angeschlossen(meist bei bohrmaschinen und anderen handwerkergeräten).
Ich kann allem widerstehen, nur nicht der Versuchung!
Oscar Wilde
die haben suchgeräte mit denen sie feststellen können wieviele fernseher im haus stehen. der fernseher strahlt selbst energie ab und die messen sie, inclusive der lokalisierung wo der fernseher steht.Zitat von Touchdown
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Oscar Wilde
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