Bereits im Deutschen Reich führten ,Rasse’, Religion und politische Gründe zu Diskriminierung, KZ und Mord an Schülern und in der DDR führten, außer sozialer Herkunft in den frühen Jahren der sozialistischen Diktatur des Proletariats, ebenfalls beide letztgenannten Gründe zu staatlicher Diskriminierung. Sie manifestierte sich in Verweigerung des Zugangs oder Abschlusses akademischer Bildung, in politisch motivierter Zwangsadoption oder politisch motivierte Einweisung in staatliche Heime weil Kinder oder Eltern propagierte sozialistische Erziehungsziele - Mitgliedschaft in kommunistischen Jugendorganisationen war eines, freie Wahl des Wohnortes war keines - nicht erfüllten. (...)
Bis 1971 und BAföG verweigerte auch die BRD indirekt ,Gönner‘-losen geflüchteten verfolgten Schülern das Menschenrecht auf Bildung! (...)
Schätzungen zur Zahl verfolgter DDR-Schüler gehen bis 50 000. Nur 20 Hungerstreikende vor Reichstag, EKD oder Bischofskonferenz oder 1 000 dort Protestierende oder 5 000 Appelle an internationale Institutionen und ausländische Persönlichkeiten brächten die für diese politischen Opfer nötige Öffentlichkeit. Dekaden totalitären Unrechts und eine Dekade Rechtsstaat mit tausenden Oscar-reif ,gewandelter’ ex-DDR-Kader in Politik und Justiz ließen viele verfolgte Schüler resignieren. (...)
Diese Seiten nivellieren kein Unrecht dreier deutscher Systeme aber sie weisen auf die hier traditionelle defizitäre Behandlung von Menschenrechtsverletzern und ihren Opfern und das Teilen und Herrschen mittels Länder und Opfergruppen
spezifischer Almosen hin. (...)
Das Schicksal verfolgter Schüler ist innerhalb und insbesondere außerhalb Deutschlands unbekannt, wenige kennen die entsprechenden Ereignisse und die Behandlung dieser lebenslang Diskriminierten im Rechtsstaat Bundesrepublik. (...)
Verfolgte Schüler hatten, außer den Kirchen zu Beginn ihres Schicksals, nie eine Lobby. Ist es weil sie mehr Mut als die Mehrheit zeigten, weil in Deutschland für eine Diktatur gewesen zu sein immer karrierefördernder ist als dagegen gewesen zu sein, (...)
Die genaue Zahl der von diesem traumatischen Schicksal mit seinen furchtbaren Auswirkungen Betroffenen wird verschwiegen und Medien verweigern sich fundierter Analysen dieses Teils der DDR-Diktatur. (...)
Im Fall verfolgter Schüler dienen zudem ,Schweigespirale’, ,hypothetische Lebensläufe’, ,fiskalische’ und verfassungsrechtliche Floskeln diesen Interessen. (...)
Urteile über- und andersstaatlicher Gerichte zur Entschädigung von Zwangsarbeitern, zur Bundeswehr-Geschlechterdiskriminierung, zu Diskriminierten-Schadensersatzansprüchen oder von Wehrmachtsverbrechen zeigen daß deutsche Rechtsauffassungen vielerorts nicht geteilt werden. Auch der Leidensweg verfolgter Schüler wird
vom deutschen akademischen Staatsadel in Politik und Justiz mit der ihm eigenen pseudo-gerechten ,Jedem das Seine’-Gefühlskälte, für Jahrzehnte gegenüber Zwangsarbeitern, Zwangssterilisierten und anderen Minderheiten mit geringem sozialen Prestige
unter Beweis gestellt, betrachtet. (...)
Des akademischen Staatsadels eigene Lebensqualität und die seiner Bürokraten sind ohne eigene Beitragsleistungen mit hohen Pensionen bis ins Alter gesichert so daß sie unisono und zynisch wie früher ,Der Etat ist begrenzt’ rufen - neu ist ,Wiedergutmachen lassen sich die verpfuschten Leben verfolgter Schüler nicht’. (...)