Schweizer pennen, Deutsche zahlen...
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Welche Überraschung...X(Zitat von Drosselbart
Der Vater eines der getöteten russischen Kinder hat die Schuldfrage anders gesehen und den diensttuenden Schweizer Fluglotsen erstochen. Selbstjustiz zwar, aber mir fällt es immer schwerer, solche Menschen zu verurteilen.
So sehr ich mich der Kritik an diesem Urteil anschließen möchte, doch die Begründung:
ist nicht von der Hand zu weisen.Die Richter der Zivilkammer nannten die Übertragung der Flugaufsicht an Skyguide mangels gültiger Verträge rechtswidrig. Sie verstoße zudem gegen das Grundgesetz, demzufolge die Luftverkehrsverwaltung in bundeseigener Verwaltung geführt werden müsse. Deutschland müsse darum die Amtshaftung für "klare Fehler" von Skyguide übernehmen.
Warum zum Teufel wird die Überwachung ausgelagert, ein Riesenskandal.
Allerdings sind vordergründig die Schweizer Fluglotsen für das Unglück verantwortlich.
Zitat: aus dem Bericht
Flugaufsicht war rechtswidrig
Die Richter der Zivilkammer nannten die Übertragung der Flugaufsicht an Skyguide mangels gültiger Verträge rechtswidrig. Sie verstoße zudem gegen das Grundgesetz, demzufolge die Luftverkehrsverwaltung in bundeseigener Verwaltung geführt werden müsse. Deutschland müsse darum die Amtshaftung für "klare Fehler" von Skyguide übernehmen
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Das ist ein ständiges Dilemma mit irgendwelchen Verträgen der deutschen Politik.
Die Skyguide ist aus dem Schneider und wir Dubels bezahlen, wie immer !
Manches, was endlich vom Tisch ist, findet sich unter dem Teppich wieder.
Mir auch, ich kann so eine Reaktion nachvollziehen !Zitat von Drosselbart
Manches, was endlich vom Tisch ist, findet sich unter dem Teppich wieder.
Zitat von Bulli
Moin.
Tja. Warum wird die Überwachung ausgelagert ??
Dein Rechtsempfinden sagt: Schweizer Lotsen sind verantwortlich.
Würde ich auch aussagen: was hat die Ungültigkeit irgendeines Vertrages mit Toten über der CH zu tun ?
Gor nix.
Es geht aber nicht um Recht, sondern um Geld. Deswegen: BRD ist Schuld. Immer, ohne Einwendungsmöglichkeiten.
Begründung ?
Art 7 Absatz 1 "Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 26.5.1952
sowie Art.3 Abs 1 des 6.Teils des Überleitungsvertrages (1955)
Das ganze ist durch sog. Notenwechsel vom 27./28.9.1990 (zu 2+4Verträgen) auf ewig manifestiert, heißt.
Deutschland muß für alles und jeden zahlen, wenn Besatzer es wollen.
Das und nur das ist die Begründung.
Die "Anwälte" der Flugzeugopfer werden zig Millionen aus der BRD rauspressen. Die Familienangehörigen werden allerdings nur Kleinstbeträge erhalten. Der Fette Teil wird über int. Anwaltskanzleien an die "Empfänger" gehen.
MfG K
Moin.Zitat von Bulli
Widerspruch ?
Begründung nicht von der Hand zu weisen, vordergründig die Fluglotsen verantwortlich ?
Wat nu ? Eins geht nur. Sind die Fluglotsen verantwortlich ist das Urteil samt Begründung ein Sch... . Ist das Urteil i.O. sind keine Fluglotsen verantwortlich, da richterlich bestätigt.
MfG K
Man muss hier klar unterscheiden zwischen der Verantwortung im strafrechtlichen Sinne und der Haftung, wie sie das Zivilrecht vorgibt.Zitat von KrascherHistory
Sorry. Sehe ich anders.Zitat von klartext
Lt. Kommentar von Südstern ist die rechtliche Lage seit 1982 (!) bekannt. Wie kann ein "Staat" Verträge/Vereinbarungen unterzeichnen und damit die Schuldhaftung für Flugunfäll im benachtbarten Luftraum - anderer Staat !- auf sich geltend machen lassen ??
Die Realität läßt in Dtl. keinen Schuldner finden, der Steuerzahler zahl für das korrupte System.
Ich muß nicht unterscheiden. Ich hafte als "BRD" nicht für Dinge im Ausland ansonsten kein Vertrag: so einfach ist das. Und es gibt kein "ja aber". NO !!
MfG K
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