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Brechmitteleinsatz verstößt gegen Folterverbot
11. Jul 21:13

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik wegen des Einsatzes eines Brechmittels bei einem Drogenkurier verurteilt. Die Behörden hätten gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung verstoßen, sagten die Richter. auszug netzzeitung.de
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Da werden der Polizei wieder die Hände gebunden.

Gewahrsam ist wahrscheinlich auch nicht erlaubt.

Röntgen wird wg. der Strahlengefahr auch nicht drin sein.

Was haltet ihr von solchen EU-Gerichtsurteilen ? :rolleyes: