Original von Gothaur
Da haben ja zwei Gutachter dem Angeklagten die Normalität bescheinigt, sodaß eine Unterbringung und Therapie nicht in Frage kommt.
Hier stellt sich wieder mal die Frage, bezüglich der Verwertbarkeit solcher Gutachten, und auch deren glaubwürdige Aussagekraft.
Da urteilt der "gesunde Menschenverstand" doch eigentlich, daß der Täter schlichtweg ein Rad ab haben muß.
Die Staatsanwaltschaft wird in Revision gehen, und weiterhin auf ihre Klage pochen, daß der Angeklagte Mord aus niederen Beweggründen begangen hat, zur Bedurfnisbefriedigung des Geschlechtstriebes.
Finde ich persönlich auch plausibler.
Interessant finde ich die Begründung des Gerichtes, die ja nicht nur einen Rechtsfreien Raum erkennt, wegen der Einmaligkeit, sondern auch in seiner Begründung "Die Ächtung des Kannibalismus" in unserer Gesellschaft aufführt.
Gothaur