SARS: China droht mit Todesstrafe
Wie groß muss die Verzweiflung in China wegen der lebensgefährlichen Lungenkrankheit SARS sein? Das Oberste Gericht und der Generalstaatsanwalt greifen zum letzten Mittel. Wer „absichtlich die ansteckende Krankheit verbreitet“, muss mit der Todesstrafe rechnen.
Weitere Auszüge aus dem neuen Strafenkatalog:
Die Minimalstrafe für die mutwillige Verbreitung der Lungenkrankheit: zehn Jahre Knast, wenn der Täter damit die öffentliche Sicherheit gefährdet. Das gilt auch, wenn jemand schwere Körperverletzung begeht oder den Tod eines Menschen verschuldet.
Erkrankte mit SARS oder Verdachtsfälle, die sich der medizinischen Untersuchung, Quarantäne oder Behandlung widersetzen und damit eine weitere Ausbreitung verursachen, müssen mit drei bis sieben Jahren Haft rechnen. In leichten Fällen droht Gefängnis bis zu drei Jahren. Mit Blick auf die Proteste gegen geplante Quarantäneeinrichtungen werden Unruhestiftern bis zu fünf Jahre angedroht.
Und auch das gibt es: Wer Gerüchte verbreitet, muss mit bis zu fünf Jahren Knast rechnen.