Hehe. Das wird den alten Olli aber freuen.
SPEKTAKULÄRES URTEIL
Verkehrssünder dürfen im Ausland neuen Führerschein machen
Wem der Führerschein entzogen wurde, der kann sich bald per Trick eine neue Fahrberechtigung besorgen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Deutsche unter bestimmten Voraussetzungen einen neuen Führerschein im Ausland erwerben dürfen.
(...)Im jetzigen Fall hatte ein Autofahrer die neue Fahrprüfung erst nach einer 18-monatigen Sperrfrist an seinem neuen Wohnort in Österreich abgelegt. Das Landratsamt München erkannte dies jedoch nicht an, weil die österreichische medizinisch-psychologische Stellungnahme nicht den deutschen Gutachten gleichkomme. Wie nun der EuGH entschied, kann die Behörde dies nach Ablauf der Sperrfrist auch nicht verlangen.
Aktenzeichen: C-227/05
har/dpa/afp
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Natürlich beansprucht Mausers taktischer Einwand für die Umfrage keine Einschränkungsbefugnis.