Umfrageergebnis anzeigen: Soll der Paragraph 166 StGB (Gotteslästerung) ersatzlos gestrichen werden?

Teilnehmer
19. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, als Atheist fordere ich ersatzlose Streichung dieses Paragraphen

    8 42,11%
  • Ich bin kein Atheist, aber ich denke, er ist überflüssig

    2 10,53%
  • Interessiert mich nicht

    0 0%
  • Nein, er gehört zur abendländischen-christlichen Kultur

    4 21,05%
  • Man soll den Paragraphen verschärfen - am besten die Todesstrafe als Konsequenz!

    1 5,26%
  • Ich wusste gar nicht, dass es für Gotteslästerung einen Paragraphen gibt.

    2 10,53%
  • Halt den Mund und fahr zur Hölle, du gottloser Stalinist!

    2 10,53%
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Thema: Moslems und der Paragraph 166 StGB

  1. #1

    Achtung Moslems und der Paragraph 166 StGB

    Folgenden interessanten Artikel hab ich hier gefunden:

    Koran mit Kant
    Warum Muslime die ersatzlose Streichung des Paragraphen 166 StGB (Gotteslästerung) fordern sollten


    Die Darstellung des Propheten Muhammad wird im Islam meist unterlassen. Selbst dort, wo man ihn unbedingt darstellen wollte, tat man dies in der Regel, ohne das Gesicht zu porträtieren. Der Islam hat eine generelle Abneigung gegen Personendarstellungen ausgebildet. Sie werden als Götzendienst oder mindestens Einfallstor für den Götzendienst betrachtet. An ihre Stelle trat als Kunstform die Kalligraphie. Koranverse, aber auch die kalligraphische Darstellung der Namen des Propheten, seiner Familie oder seiner Gefährten schmücken die Moscheen.

    Während die Darstellung des Propheten also grundsätzlich abgelehnt wird, betrachten die muslimischen Juristen die Beleidigung und Schmähung des Propheten als einen Straftatbestand, der mit dem Tode bestraft werden muß.

    Für all diese Dinge gibt es keine direkte Grundlage im Koran. Allenfalls die Überlieferung vom Propheten bietet hier Grundlagen, auf die man sich stützen kann. Die Authentizität dieser Überlieferung aber war und ist umstritten, auch unter Muslimen, wenngleich im Laufe der historischen Entwicklung sich bei den Muslimen eher diejenigen durchgesetzt haben, die der Überlieferung recht großes Vertrauen zu schenken geneigt sind.

    Die Beleidigung des Propheten war und ist für viele Muslirne eine hoch emotionale Angelegenheit. Hierdurch kann in einer freiheitlichen Gesellschaft ein Problem entstehen, das von muslimischer Seite theologisch aufgearbeitet werden muß.

    Spätestens seit der Rushdie-Affäre weiß man in Europa, wie gekränkt Muslime auf etwas reagieren, das sie als Beleidigung des Propheten empfinden. Im Westen wird davon geredet, wie zurückgeblieben der Islam doch sei, der das hohe Gut der Meinungsfreiheit nicht so zu schätzen wisse wie die aufgeklärten Europäer. Gerade die Konservativen singen dieses Hohe Lied der Aufklärung. Es sind dieselben Konservativen, die es in ihrer Liebe zur Meinungsfreiheit und Toleranz nicht ertragen können, wenn Kindergärtnerinnen ein Kopftuch tragen, die das Zitat »Soldaten sind Mörder« (das halte ich zwar so absolut formuliert nicht für richtig, aber angesichts der Realität von Kriegen für nachvollziehbar) unbedingt strafrechtlich verfolgt wissen wollen, und die seit Jahren versuchen, den mittelalterlichen Gotteslästerungsparagraphen 166 StGB noch zu verschärfen! Auch in der Bundesrepublik kann man ja mittels des Paragraphen 166 StGB als Karikaturist zum Straftäter werden, wenn man zum Beispiel das Christentum oder die Kirche verunglimpft.
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    Die herrschende Politik ist nicht Sachzwang-geleitet, sondern Interessen-diktiert. Sie hat Profiteure. Deren Einfluss allerdings begründet sich nicht in Wählerstimmen, sondern in wirtschaftlicher Macht.

  2. #2
    Gründer der Luzipedia Benutzerbild von Luzifers Freund
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    Standard AW: Moslems und der Paragraph 166 StGB

    Damit wir wissen um was es geht:

    § 166
    Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

    (1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

    ----

    Meine Meinung ist, dass er nicht verschärft werden muss.

    PS

    UPPS!

    Habe ich nun dem Staatsanwalt geholfen einige der User hier in den Knast zu bringen? Wenn ich mir so einiges hier durchlese ...

  3. #3
    Lügenpressegegner Benutzerbild von Quo vadis
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    Standard AW: Moslems und der Paragraph 166 StGB

    § 166 ist genau wie Art 4 GG der Door-Opener für die Islamisten.Beides sind weltliche Gesetze in säkulären Systemen.Die´s noch nicht begriffen haben, nicht begreifen können, oder nicht begreifen wollen.Diese Gesetze sind nach einer Machtübernahme der Islamisten nicht mehr das Papier wert, wo sie draufstehen.Ein Gottesstaat verabscheut weltliche Gesetze, nutzt sie aber für seine Interessen, wo die´s möglich ist.
    Die Mohammed- Karrikaturen haben in der Islamischen Welt erst nach Monaten nach Erscheinen in Dänemark für Aufregung gesorgt.Es hätte sie nie geben dürfen- seinen Widersachern stellt man nicht noch die Munition her.
    "Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde einfach heraus, wen du nicht kritisieren darfst."Voltaire (1694-1778

  4. #4
    zur Mahnung und Gedenken Benutzerbild von Sterntaler
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    Standard AW: Moslems und der Paragraph 166 StGB

    der Tod des Pakistanis in Berlin hat den Öffentlichen Frieden in Pakistan gestört wer ist dafür Verantwortlich?, ebenso die Attentäter vom 11.9.2001 ,und und und, , wie heißt die Sendung bei M-TV? ebenso gefährden diverse Predigen und Internetseiten von diversen Terrornahen Organisationen den öffentlcihen Frieden.:]


    Der Name "Luzifers Friend und Jesus Leugner " fällt genau in die Kategorie.
    Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987

  5. #5
    Lügenpressegegner Benutzerbild von Quo vadis
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    Standard AW: Moslems und der Paragraph 166 StGB

    Zitat Zitat von Viewer
    der Tod des Pakistanis in Berlin hat den Öffentlichen Frieden in Pakistan gestört wer ist dafür Verantwortlich?, ebenso die Attentäter vom 11.9.2001 ,und und und, , wie heißt die Sendung bei M-TV?
    Pope- Town? Sakrileg?

    Ich wills mal noch etwas bildlicher beschreiben:Islamisten pochen in christlich orientierten Staaten auf Gesetze wie Art 4 GG oder § 166 StGB, während in jedem islamischen Land, einem zum Christentum konvertietren EX -Moslem, der Tod so gut wie Sicher ist.Na, kommt die Gutmenschenlogik bischen ins Wanken? :rolleyes:
    "Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde einfach heraus, wen du nicht kritisieren darfst."Voltaire (1694-1778

  6. #6
    zur Mahnung und Gedenken Benutzerbild von Sterntaler
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    Standard AW: Moslems und der Paragraph 166 StGB

    zum Beispiel , der öffentliche Friede könnte durch alles mögliche gestört werden (zum Besipiel durch Schinkenbrötchen und Schweinshaxen) , oder zum Beispiel durch den Anblick von Kopftüchern, oder vermummte Gestalten, die in Europa nix verloren haben, oder durch Verwaltigungen in Berlin. darüber hinaus ist zwischen dem Politischen und religiösen Teil zu differenzieren.
    Geändert von Sterntaler (14.05.2006 um 18:36 Uhr)
    Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987

  7. #7
    Isolani Benutzerbild von Irratio
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    Standard AW: Moslems und der Paragraph 166 StGB

    Der Paragraph ist überflüssig, aber nicht unbedingt aus den oben genannten Gründen - auch ganz ohne politische Debatte dürfte man darauf kommen, dass keine Ideologie einen derartigen Schutz verdient: Man denke allein an die Theodizee als Teil eines Weltverständnis... dann dürfte niemand mehr Kritik an irgendetwas äußern, weil es für jemanden, der die Welt perfekt findet, verletzend wäre.

    Ansonsten bleib ich bei meinem Standpunkt: Religion ist Privatsache - alles ist erlaubt, nichts bietet Schutz vor dem Gesetz.

    Irratio.
    Du gleichst dem Geist, den du begreifst, nicht mir!

    Ich fürchte mich so vor der Menschen Wort...

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von lobentanz
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    Standard AW: Moslems und der Paragraph 166 StGB

    Irratio,

    ich muß Dir zustimmen. Du schreibst exakt das, was ich meine.

  9. #9
    2009, das wird MEIN Jahr! Benutzerbild von MoJo
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    Standard Moslems und der Paragraph 166 StGB

    Kaum zu glauben dass in einem Säkulären Staat wie der unsere einer sein soll, der Staat blasphemische Ereignisse zu sühnen gedenkt! Insofern wundert mich schon (als Nicht-advokat) die Existenz eines solchen Gesetzes.

    Da braucht es schon die Fundies um uns auf unsere eigene Gesetzeslage aufmerksam zu machen.:rolleyes:
    Vintage MoJo

  10. #10
    geradlinig Benutzerbild von ortensia blu
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    Standard AW: Moslems und der Paragraph 166 StGB

    Gott ist allmächtig. Er braucht also keine Paragraphen, die ihn schützen. Wenn ihn das Lästern stört, soll er den Lästerer selbst bestrafen. Als Allmächtiger wird er das doch können.

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