Es muß einmal hinterfragt werden, ob man die Person eines Pim Fortuyn oder anderer moderner Rechtspopulisten von Haider bis Berlusconi ohne weiteres mit Gestalten wie Hitler, Stalin, Pol Pot oder Milosevic gleichsetzen kann.
Sie gehörten zwar zu den Leuten, die mit ihrer Meinung bei bestimmten Bevölkerungsgruppen unbeliebt sind, denen man aber bis zum Beleg des Gegenteils weder Kriegsabsichten noch die Absicht zur Tötung oder Verfolgung ihrer Gegner unterstellen kann. Die These vom gerechtfertigten Tyrannenmord zur Verhinderung eines Unheils von historischen Ausmaßen kann hier also nicht greifen, zumal es sich bei den Niederlanden, Österreich, Italien, Portugal, Dänemark usw. immer noch um funktionierende Rechtsstaaten handelt, in denen keine Gefahr einer "Machtergreifung" besteht.
Insofern muß auch für derart demokratische Politiker zunächst einmal eine Unschuldsvermutung dahingehend gelten, dass sie ihre Zielsetzungen im rechtsstaatlichen Rahmen vertreten wollen und dass sie es akzeptieren, wenn sie durch Gesetze, Justiz und den Wählerwillen (Abwahl) in die Schranken gewiesen werden. Alleine die unbewiesene Vermutung, dass ein solcher Politiker im Falle einer unbeschränkten Machtausübung demokratische Grundfreiheiten verletzen würde, reicht nicht aus, um ihn aus dem demokratischen Prozess auszuschliessen.
Sofern derartige Personen oder Gruppierungen offen zur Abschaffung der demokratischen Grundordnung eines Staates aufrufen, sind natürlich Justiz und Verfassungsschutz (und nicht der einsame Rächer auf dem Parkplatz wie bei Pim Fortuyn) gefragt, um solches Treiben wirkungsvoll zu unterbinden. Ein "Tyrannenmord" mag in einem Staat gerechtfertigt sein, im den jegliche rechtsstaatliche Struktur zusammengebrochen ist, aber nicht in einer westlich geprägten Demokratie.