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Thema: Kopftuchverbot beschlossen

  1. #1
    Scharfschütze Benutzerbild von Der Schakal
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    Daumen runter!

    Gesetzentwürfe
    Kopftuchverbot beschlossen

    13. Januar 2004 Der baden-württembergische Ministerrat hat am Dienstag einstimmig dem Gesetzentwurf zum Kopftuchverbot zugestimmt. Künftig sollen Lehrkräften an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg äußere Bekundungen untersagt werden, welche die Neutralität des Landes oder den Schulfrieden gefährden oder stören, vor allem aber grundlegende Verfassungsrechte mißachten könnten.

    Der Entwurf, der eine Änderung des Schulgesetzes anstrebt, wurde bereits dem Landtag zugeleitet. Die erste Lesung ist Anfang Februar vorgesehen. Im März soll es eine Anhörung externer Fachleute geben, bevor der Schulausschuß über den Gesetzentwurf formal diskutiert. Das Kultusministerium hatte schon unmittelbar nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Anhörung von Fachleuten vorgeschlagen. Die zweite Lesung soll am 31. März stattfinden, bevor das Gesetz beschlossen werden soll. Das Bundesverwaltungsgericht, wo mehrere Verfahren zu Kopftuchregelungen anhängig sind, hatte darum gebeten, im April über eine entsprechende Gesetzesgrundlage zu verfügen.

    Verbot auch in Niedersachsen

    Auch die niedersächsische Landesregierung aus CDU und FDP verabschiedete einen Gesetzentwurf über ein Kopftuchverbot an Schulen. Zuvor hatte die FDP, die vor Weihnachten das Projekt noch aufhalten wollte, eingelenkt. Dem Gesetzentwurf, der sich am Vorbild Baden-Württembergs orientiert, stimmten die Fraktionen von CDU und FDP zu. Das Gesetz soll noch im Januar vom Landtag beraten werden. Nach den neuen Bestimmungen dürfen Lehrkräfte in der Schule "keine politischen, religiösen weltanschaulichen oder ähnlichen Bekundungen abgeben", die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern zu gefährden oder den Schulfrieden zu stören.

    Die Bekundung zu christlichen und abendländischen Bildungs- und Kulturwerten oder Traditionen entspreche dagegen dem Bildungsauftrag der Schule, heißt es in dem Gesetz. Damit werde Lehrkräften untersagt, durch Bekleidung oder durch das Zeigen von Symbolen politische oder religiöse Anschauungen zu bekunden, sagte Bildungsminister Busemann (CDU). Ausnahmen gelten nur für den Religionsunterricht, wo religiöse Bekundungen gestattet sind, und bei Lehrkräften im Vorbereitungsdienst.

    Auch wenn Busemann versicherte, damit sei nicht ein genereller Maulkorb für Lehrkräfte beabsichtigt, blieb unklar, wie dies angesichts des vagen Umfangs der Bestimmung ("Bekundung") sichergestellt werden könnte. Unklar blieb Busemann auch bei der Frage, wie ein Lehrer die geforderte "Gewähr für die Einhaltung der Bestimmung für die gesamte Dienstzeit bieten" könnte, ohne die er nicht eingestellt werden dürfe.

    Grüne sind uneins

    Die Grünen haben in der Debatte um ein Kopftuchverbot bisher nicht zu einer einheitlichen Haltung gefunden. Sie lehnen gemeinsam allenfalls eine "Ungleichbehandlung religiöser Symbole in der Schule" ab, wie sie etwa im Entwurf eines baden-württembergischen Gesetzes für ein Kopftuchverbot vorgesehen sei. Überdies gibt es in der Partei mehrere Positionen dazu, ob ein Kopftuchverbot im Rahmen eines allgemeinen Verbotes auf "ausdrucksstarke religiöse Symbole im Staatsdienst" zulässig sein solle oder nicht.

    Die Bundestagsfraktion debattierte am Dienstag über ein Positionspapier der Abgeordneten Christa Nickels und Claudia Roth, daß Gemeinsamkeiten und Dissenspunkte in der Haltung der Grünen zusammenfasst. Beide halten fest, es gehe den Grünen nicht um ein Verbot des Kopftuchtragens für Schülerinnen. Diese sollten weiter frei entscheiden können, ob sie ein Kopftuch tragen wollen oder nicht. Die Grünen votierten auch nicht für ein Verbot religiöser Symbole in der gesamten Arbeitswelt.Im Kern führen die Autorinnen jedoch zwei gegensätzliche Standpunkte aus, die beide bei den Grünen verfochten werden.

    Die Befürworter eines Kopftuchverbotes, zu denen etwa die kirchenpolitische Sprecherin Nickels gezählt wird, argumentieren, die Religionsfreiheit der Lehrerinnen müsse abgewogen werden gegen die Religionsfreiheit der Schüler und das Erziehungsrecht ihrer Eltern. Es sei daher Lehrerinnen zuzumuten, während des Unterrichts auf das Kopftuch zu verzichten, unabhängig davon, aus welchem Grund sie es trügen. Das Kopftuch stehe unter anderem auch für eine Auslegung des Islam, nach der Frauen sich Männern unterzuordnen hätten, es strahle demnach eine objektive Botschaft aus, die mit den Grundsätzen der deutschen Verfassung nicht vereinbar sei, unabhängig davon, ob die Kopftuchträgerin diese Intention teile.

    Die Gegner eines Kopftuchverbots, die von der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Beck, repräsentiert werden, argumentieren stattdessen, es komme auf die Einstellung der Kopftuchträgerin an. Jenen, die tatsächlich den Fundamentalismus symbolisieren wollten, könne "mit Hilfe individueller Eignungsprüfung und dem Disziplinarrecht Einhalt geboten werden".

    Text: oll./Th/Lt..; Frankfurter Allgemeine Zeitung 14.01.2004
    Bildmaterial: dpa/dpaweb


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    KLAGE VOR DEM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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  2. #2
    A.D. Benutzerbild von Siran
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    Wenn ich mich recht entsinne, hat das BVG damals nicht festgelegt, dass ein Kopftuchverbot in Schulen nicht in Ordnung ist, es hat nur gerügt, dass kein derartiges Gesetz vorhanden war. Außerdem nehme ich mal stark an, dass sich die jeweiligen Landesregierungen juristisch haben beraten lassen, was mit dem BVG-Urteil vereinbar ist oder nicht.

    Ich nehme zwar auch an, dass es eine Klage geben wird, denn es wäre sehr seltsam, wenn Frau Ludin jetzt darauf verzichten würde, aber ich bin auf den Ausgang doch sehr gespannt.
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  3. #3
    Scharfschütze Benutzerbild von Der Schakal
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    Allerdings muss auch die Gleichbehandlung der Religionen vorhanden sein und das ist hier nicht der Fall.

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  4. #4
    :-) Benutzerbild von fryfan
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    Original von Der Schakal
    Allerdings muss auch die Gleichbehandlung der Religionen vorhanden sein und das ist hier nicht der Fall.

    Es ist einfach eine Frechheit!
    nein ist es nicht...

    ein kopftuch ist auf jedenfall aufäliger wie ein kleines kreutz...aber ich muss zugeben das ich in meiner schule noch nie einen lehrer oder schüler mit einem kreutz gesehen habe von einem kreutz im klassenzimmer ganz zu schweigen...
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    Crushing your race
    Christraping black metal to Satan gives praise

    Spilling your blood
    Killing your god
    The ripped and torn angels will bleed like a flood

  5. #5
    Scharfschütze Benutzerbild von Der Schakal
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    Es geht nicht um ein Kreuz um den Hals, sondern in der Klasse.

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  6. #6
    Des Feindes Feind Benutzerbild von Halteverbot
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    Dies ist eine Frechheit !
    Irgenwie meckerst du nur rum, aber erklärt hast du es uns noch nicht..

  7. #7
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    Deutsche Kultur steht auf dem Fundament des Christlichen Glaubens!

    Kopftücher haben in Deutschland nur in Moscheen eine Existenzberechtigung.

    Walter von der Vogelweide und Goethe würden sich Angesichts dieser
    Zustände im Grabe umdrehen.

    Die grossartigsten Monumente unserer Deutschen Architektur sind christliche Bauten (Klöster, Dome, Kathedralen).

    Ein grosser Teil musikalischer und literarischer Meisterwerke haben
    christliche Themen.

    Ein Verbannen christlicher Symbolik zu Gunsten islamischer Verhältnisse
    käme einem Teilverbot deutscher Kultur gleich!

    Ich bin übrigens konfessionslos!

  8. #8
    Ancilla Benutzerbild von Syringis
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    Was ist denn jetzt mit der Religionsfreiheit? Kein Menschenrecht mehr? Wer sind denn nun die "Menschen" in Deutschland?

    Das erinnert mich an die guten alten Zeiten der Inquisition...
    Die Vulgarität unserer Epoche wird offenkundig in ihrer Ungeduld. Eine wiederholte Gebärde langweilt sie. Die Langsamkeit geht ihr auf die Nerven. Der Tod ist tot, das Vergnügen hat ihn getötet. - Jean Cocteau

    An etwas zu glauben, was wir nicht lieben können, ist die grösste Tragödie unseres Verstandes. - Jacinto Benavente

    Politik ist der Streit der Interessen, der sich als Streit der Prinzipien maskiert hat. - Ambrose Bierce

  9. #9
    Des Feindes Feind Benutzerbild von Halteverbot
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    Dann sag mir doch einmal lieber Schakal, warum Deutschland das Gebrauch von Kopftüchern erlauben soll, wenn dies nicht einmal in deinem Heimatland erlaubt ist?

    Auf die anderen Punkte bin ich schon zu oft eingegangen...

  10. #10
    .
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    Meiner Meinung nach ist das Kopftuch ein Zeichen der Unterdrückung.Ich meine das mit den Kutten bei den Nonnen können die sich ja selbst entscheiden.Aber wenn schon 6 Jährige Mädchen zu dem Kopftuch gezwungen werden kann man dies nicht gutheißen.

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