Regierung will ALG-II-Empfänger schärfer kontrollieren
Jobverweigerern sollen Leistungen um 60 Prozent gekürzt werden können.
Arbeitsvermittler sollen künftig mehr zu tun bekommen
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München - Die große Koalition will Mißbrauch beim Arbeitslosengeld II schärfer kontrollieren. Laut dem von Arbeitsminister Franz Müntefering geplanten Optimierungsgesetz zum Sozialgesetzbuch II soll die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Leistungen um 60 Prozent kürzen können, wenn sich ein Empfänger zwei Mal innerhalb eines Jahres weigert, eine zumutbare Arbeit anzunehmen oder eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen.
Auch Miet- und Heizkosten sollen davon nicht ausgenommen sein, wie der „Focus“ unter Berufung auf eine interne Beratungsunterlage des Arbeitsministeriums berichtete.
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Max Straubinger, der der zuständigen Koalitionsarbeitsgruppe angehört, sagte dem Magazin: „Wenn jemand mehrfach Arbeit ablehnt, muß man verschärft die Leistungen kürzen.“
Ähnlich äußerte sich der Arbeitsminister von Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann (CDU): „Wenn jemand Arbeit angeboten bekommt und diese nicht annimmt, muß es scharfe Sanktionen geben. Das darf keine Ermessenssache der Arbeitsagenturen sein, sondern muß klar gesetzlich geregelt werden.“
Der SPD-Arbeitsmarktexperte Klaus Brandner sagte: „Dem Grundsatz des Forderns müssen wir jetzt mehr Nachdruck verleihen. Wer Leistungen in Anspruch nehmen will, muß auch sagen, was er dafür tun will.“
Das Papier aus dem Ministerium von Franz Müntefering (SPD) sieht laut „Focus“ außerdem vor, die Ermittlungsrechte der BA deutlich zu stärken. Die Agentur soll selbst Gehaltshöhe und Vermögensbestände vor dem Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit von den zuständigen Behörden erfragen dürfen. Über das Kraftfahrtbundesamt soll sich die BA außerdem nach Fahrzeug-Typen erkundigen dürfen. Arbeitslose, die erstmals ALG-II beantragen, sollen nach den Vorschlägen des Ministeriums künftig direkt bei Antragstellung mit einem Angebot zur Arbeitsaufnahme oder Weiterbildung konfrontiert werden. Das sei ein geeignetes Mittel, die Bereitschaft des Hilfesuchenden zur Arbeitsaufnahme zu prüfen. WELT.de/AP