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Thema: Täter vs. Opferschutz

  1. #1
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    Standard Täter- vs. Opferschutz

    Ein heikles Thema, dass ich hier mal wieder anscheiden möchte - es wäre schön, wenn auf Plattheiten weitgehend verzichtet werden könnt zugunsten einer vernünftigen Diskussion.

    Basis soll dieser SpOn- Artikel sein: [Links nur für registrierte Nutzer]


    Meine Meinung ist, dass solche Taten nicht sonderlich überraschen dürften - sie waren sogar sehr vorhersehbar. Von daher sollte man die Form der Veröffentlichung in Frage stellen.
    Hätte ich Kinder, würde ich allerdings gerne wissen, ob in einer potentiellen neuen Wohngegend Sexualstraftäter leben...

    Also, wie kann mans machen, ohne dass die "Sexgangster" zur Zielscheibe werden? Sollte man ganz auf die Veröffentlichung verzichten? Oder den Leuten - was allerdings verdammt teuer wäre - Polizeischutz zukommen lassen? Was wäre ein Modell für Deutschland, schließlich haben wir die Möglichkeit aus den Fehlern der USA und von GB (beziehe mich hier auf die Kampagnen der Yellow Press) zu lernen...
    Geändert von Polemi (18.04.2006 um 09:08 Uhr)

  2. #2
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    Achtung AW: Täter vs. Opferschutz

    Das Thema ist für mich gar nicht heikel.

    Es ist reine Rechenaufgabe.

    Wie viele Opfer sind Sextätern in die Hände gefallen ?

    Wie viele Sextäter haben ausgehaucht ?

    Subtrahieren - und das Ergebnis dürfte niemand überraschen.

    mfg X(

  3. #3
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    Standard AW: Täter vs. Opferschutz

    Zitat Zitat von SAMURAI
    Das Thema ist für mich gar nicht heikel.

    Es ist reine Rechenaufgabe.

    Wie viele Opfer sind Sextätern in die Hände gefallen ?

    Wie viele Sextäter haben ausgehaucht ?

    Subtrahieren - und das Ergebnis dürfte niemand überraschen.

    mfg X(
    Ich glaube, damit macht man es sich ein wenig einfach. Die Täter sind ja aus bestimmten Gründen wieder auf freiem Fuß - sie haben, nach dem nicht grade für seine Zimperlichkeit bekannten US-Strafrecht, gesühnt ---> ergo, haben ihre "Schuld beglichen" (falls dieses möglich ist)! Somit hat der Staat auch diesen Menschen gegenüber eine Sorgfaltspflicht und darf sie nicht in unnötige Gefahren bringen...

    Wenn du allerdings rechnen willst, dann sollte man doch Fragen (wobei dieses wohl kaum nachvollziehbar ist): Wie viele Wiederholungstaten werden durch die Veröffentlichung der Namen verhindert!
    Daran könnte man vielleicht eine sinnvolle Kosten- Nutzen- Rechnung aufstellen!

  4. #4
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    Standard AW: Täter vs. Opferschutz

    Zitat Zitat von Polemi666
    Ich glaube, damit macht man es sich ein wenig einfach. Die Täter sind ja aus bestimmten Gründen wieder auf freiem Fuß - sie haben, nach dem nicht grade für seine Zimperlichkeit bekannten US-Strafrecht, gesühnt ---> ergo, haben ihre "Schuld beglichen" (falls dieses möglich ist)! Somit hat der Staat auch diesen Menschen gegenüber eine Sorgfaltspflicht und darf sie nicht in unnötige Gefahren bringen...

    Wenn du allerdings rechnen willst, dann sollte man doch Fragen (wobei dieses wohl kaum nachvollziehbar ist): Wie viele Wiederholungstaten werden durch die Veröffentlichung der Namen verhindert!
    Daran könnte man vielleicht eine sinnvolle Kosten- Nutzen- Rechnung aufstellen!
    Ganz einfach: Da müssten doch unsere Gesetzgeber was an der Klatsche haben. Unsere Gesetze wurden dahingehend verändert, dass Wiederholungstäter nicht mehr so leicht rauskommen.

    Ich denke man hat Zahlen für die Gesetzgebung zugrunde gelegt - nur man nennt sie Zahlen nicht so gerne.

    In den USA wird es kaum anderst gewesen sein.

    Es gibt nur eine Nutzenrechnung. Diese Leute von weiteren Verbrechen abzuhalten - sie im AUge zu behalten.

    Es darf keinen Täterschutz geben !

  5. #5
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: Täter vs. Opferschutz

    Nichts wird dadurch verhindert, ich denke in den USA sind teilweise noch recht vormoderne Rechtsansichten vorherrschend. Eine davon stellt das mittelalterliche an-den-Pranger-stellen dar. Nichts anderes wird m.E. durch diese Regelungen erreicht, ausgenommen natürlich des Schürens von Angst bei Familien.

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von luftpost
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    Standard AW: Täter vs. Opferschutz

    Täterschutz? Opferschutz?
    Wer hatte die Wahl zu dem zu werden zu dem er geworden ist?
    Meiner Ansicht nach sind die Opfer dies in den wenigsten Fällen freiwillig. Als Täter hat man die freie Wahl, die Konsequenzen sollten bekannt sein.

  7. #7
    BadTemper Benutzerbild von Ka0sGiRL
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    Standard AW: Täter vs. Opferschutz

    Zitat Zitat von Biskra
    Nichts wird dadurch verhindert, ich denke in den USA sind teilweise noch recht vormoderne Rechtsansichten vorherrschend. Eine davon stellt das mittelalterliche an-den-Pranger-stellen dar. Nichts anderes wird m.E. durch diese Regelungen erreicht, ausgenommen natürlich des Schürens von Angst bei Familien.
    Andererseits hätte man dadurch, dass man die Umwelt darauf aufmerksam macht wer den da nebenan eingezogen ist, in Deutschland einige schreckliche Kinderschänderungen und Morde verhindern können. Auch der in Deutschland gängige Drehtüreffekt, der Sexualstraftätern ermöglicht nach ein paar Jahren als "resozialisiert" auf die Gesellschaft losgelassen zu werden, wäre Bestandteil einer dringend notwendigen Reformierung des zu laxen deutschen Strafgesetzes.

  8. #8
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: Täter vs. Opferschutz

    Zitat Zitat von Ka0sGiRL
    Andererseits hätte man dadurch, dass man die Umwelt darauf aufmerksam macht wer den da nebenan eingezogen ist, in Deutschland einige schreckliche Kinderschänderungen und Morde verhindern können.
    Das glaube ich nicht. Wenn jemand so gestört ist, dann findet er einen Weg, ob mit oder ohne Pranger. Und, wie gesagt, das Ergebnis der Anprangerung ist doch vor allen Dingen dass Familien fortan in erhöhter Angst leben.

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  9. #9
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    Standard AW: Täter vs. Opferschutz

    Zitat Zitat von Biskra
    Das glaube ich nicht. Wenn jemand so gestört ist, dann findet er einen Weg, ob mit oder ohne Pranger. Und, wie gesagt, das Ergebnis der Anprangerung ist doch vor allen Dingen dass Familien fortan in erhöhter Angst leben.
    Erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber dem Täter war das Ziel.

  10. #10
    Privatier Benutzerbild von Andreas63
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    Standard AW: Täter vs. Opferschutz

    Sexualstraftäter sollten für immer weggesperrt werden. Dann gäbe es weder eine Wiederholungstat, noch müßte die Bevölkerung gewarnt werden. Für den Fall, daß ein Täter erfolgreich therapiert wurde, könnte er natürlich wieder in die Freiheit entlassen werden - aber wie soll man das beurteilen? Es wurden schon zu viele aufgrund von Gutachten entlassen, die dann wieder straffällig geworden sind.
    Der Opferschutz muß endlich Vorrang haben.

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