Zitat von
Polemi666
Ich glaube, damit macht man es sich ein wenig einfach. Die Täter sind ja aus bestimmten Gründen wieder auf freiem Fuß - sie haben, nach dem nicht grade für seine Zimperlichkeit bekannten US-Strafrecht, gesühnt ---> ergo, haben ihre "Schuld beglichen" (falls dieses möglich ist)! Somit hat der Staat auch diesen Menschen gegenüber eine Sorgfaltspflicht und darf sie nicht in unnötige Gefahren bringen...
Wenn du allerdings rechnen willst, dann sollte man doch Fragen (wobei dieses wohl kaum nachvollziehbar ist): Wie viele Wiederholungstaten werden durch die Veröffentlichung der Namen verhindert!
Daran könnte man vielleicht eine sinnvolle Kosten- Nutzen- Rechnung aufstellen!