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Thema: was sollte man mit dieser Ratte machen?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    zur Mahnung und Gedenken Benutzerbild von Sterntaler
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    Standard was sollte man mit dieser Ratte machen?

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    Die schockierende Aussage von Keith M. (16) vor Gericht
    Christians Killer erklärt, wie er das Ins-Gesicht-Treten gelernt hat



    Die schockierende Aussage von Keith M. (16) vor Gericht
    Christians Killer erklärt, wie er das Ins-Gesicht-Treten gelernt hat
    Von ANNE LOSENSKY

    Moabit - Der Mörder des kleinen Christian (7) aus Zehlendorf - gestern stand er nur als Zeuge vor Gericht: Mit einem Lächeln im feisten Gesicht erzählte Keith M. (16), wie er übte, Menschen so lange ins Gesicht zu treten, bis sich nichts mehr rührt.



    Amtsgericht Tiergarten.

    14.35 Uhr. Keith M. schlendert in Saal D 705, begleitet von einem Justizwachtmeister. Trotzig aufgeworfene Lippen, Handschellen, Turnschuhe. Einige Pfund zugelegt (fünf Monate Untersuchungshaft). Nur knapp 1,65 Meter groß.

    Er müßte wegen Mordes vor Gericht: Im Sommer erschlug und mißbrauchte er den kleinen Christian aus seiner Nachbarschaft. Doch eine andere Anklage war schneller fertig: Zehn Wochen zuvor trat er mit Kumpel Philip (19) einen Bundeswehrsoldaten (23) ins Koma. Keith hinterließ dieselben Turnschuh-Abdrücke in dessen Gesicht wie später an Christians Leiche festgestellt wurden. Richterin: "Wie war der Tag?" Keith: "Wie immer. Getroffen, getrunken, gekifft." Richterin: "Warum die Schlägerei?" Keith (grinst): "Keine Ahnung. Hat Scheiß-Neger gesagt. Hab ich eben zugeschlagen. Bombe ins Gesicht." Richterin: "Und er?" Keith: "Fiel um, hat sich nicht gewehrt. Ich über ihm gekniet und geschlagen. Ins Gesicht. Mit der Faust. Und getreten. Mit den Füßen. Ins Gesicht. Wie einen Fußball." Richterin: "Was tat Ihr Kumpel?" Keith: "Hat auch geschlagen. Aber ich bin der Haupttäter. Sind dann weggelaufen, der blutete." Richterin: "War er bei Bewußtsein?" Keith: "Keine Ahnung."

    Keith Kumpel Philip wurde gestern zu 21/4 Jahren Haft verurteilt.

    Ein Prozeßtermin gegen Keith steht noch nicht fest. Der wird dann unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden (Jugendstrafrecht). Keith drohen zehn Jahre Haft für den Mord an Christian, höchstens. Seine Tritte ins Gesicht des Soldaten sind zwar mit angeklagt, fallen dagegen aber kaum ins Gewicht . . .
    Letzte Änderung: Mittwoch, 25. Januar. 2006, 19:22 Uhr
    Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987

  2. #2
    zur Mahnung und Gedenken Benutzerbild von Sterntaler
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    Standard AW: was sollte man mit dieser Ratte machen?

    Opfer Eltern werden von der Alt68 Klassenjustiz in Arsch getreten

    Mordfall Christian: Opfer-Anwalt legt Beschwerde ein

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    Der Anwalt der Eltern des siebenjährigen Christian Sch. hat gegen die Entscheidung, bei dem Prozeß gegen den mutmaßlichen Mörder Keith M. nicht durchgehend anwesend sein zu dürfen, Beschwerde eingelegt. Roland Weber war von der zuständigen Jugendkammer am Freitag der Zutritt zu dem nichtöffentlichen Prozeß gegen den 16jährigen Keith M. mit dem Hinweis auf das Jugendgerichtsgesetz verwehrt worden. In seiner Beschwerde betonte er, daß die Eltern dem Prozeß aus psychischen Gründen eigentlich hatten fernbleiben wollen. Sie seien am Freitag dann aber doch zum Prozeßauftakt erschienen, "da der anwaltliche Beistand von der Teilnahme ausgeschlossen" worden war und sie "in Erfahrung bringen wollten, was in der Hauptverhandlung besprochen wurde". Im Gegensatz zu Weber konnte ihnen als Eltern des Opfers der Zutritt zur Verhandlung nicht verwehrt werden. Beide, schrieb Weber, hätten die mündliche Entscheidung des Vorsitzenden, ihren Anwalt nicht ständig zuzulassen, jedoch nicht verstanden. Schon das mache deutlich, wie wichtig für seine traumatisierten Mandanten eine anwaltliche Vertretung sei. Zumal er ohnehin nur "als schweigender Vertreter der Eltern in der Hauptverhandlung" sitzen und keinerlei Einflußmöglichkeiten auf den Verlauf der Hauptverhandlung haben werde.
    Weber hatte schon vor dem Prozeß in Schriftsätzen an die Jugendkammer deutlich gemacht, daß sich deren ablehnende Haltung keineswegs zwingend aus dem Jugendgerichtsgesetz ergeben könne. In seiner Beschwerde verwies er auf das Opferschutzgesetz und das Prinzip des Rechtsstaates auf ein faires Verfahren, nach dem jeder Prozeßbeteiligte das Recht auf anwaltlichen Beistand habe. Aus diesen Gründen sehe er für das Gericht auch keinen Ermessensspielraum. Die Jugendkammer hat nach Eingang des Schreibens drei Tage Zeit, über die Beschwerde zu entscheiden. Sollten die Richter Weber weiterhin kein durchgehendes Anwesenheitsrecht genehmigen, müssen sie die Beschwerde an das Kammergericht weiterleiten. Er gehe davon aus, sagte Weber, daß dort bis zum nächsten Verhandlungstag am 17. März "im Sinne meiner Mandanten" entschieden werde.
    Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987

  3. #3
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: was sollte man mit dieser Ratte machen?

    Zitat Zitat von Viewer
    Opfer Eltern werden von der Alt68 Klassenjustiz in Arsch getreten

    Mordfall Christian: Opfer-Anwalt legt Beschwerde ein

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    Fehler passieren nun mal überall. Das peinliche ist daran, das es nur in Deutschland, kein einheitliches Polizei Computer System gibt und sogar Albanien da viel fortschrittlicher ist.

    Unser Politiker und Parteien, sitzen halt auf ihren Pfründen der Länder Hohheit der Polizei. :2faces:

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Mauser98K
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    Standard AW: was sollte man mit dieser Ratte machen?

    Zitat Zitat von navy
    Fehler passieren nun mal überall. Das peinliche ist daran, das es nur in Deutschland, kein einheitliches Polizei Computer System gibt und sogar Albanien da viel fortschrittlicher ist.

    Unser Politiker und Parteien, sitzen halt auf ihren Pfründen der Länder Hohheit der Polizei. :2faces:
    Ein einheitliches Fahndungssystem (POLAS) gibt es sogar europaweit.

    Das mit Albanien bezieht sich auf die Funktechnik.
    Hier ist uns Albanien voraus, denn dort gibt es mittlerweile Digitalfunk.

    Es ist schließlich wichtiger, Israel U-Boote zu schenken und irgendwelchen Ländern Schulden zu erlassen als dem deutschen Volk Sicherheit vor Kriminalität zu gewähren.

  5. #5
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    Daumen runter! AW: was sollte man mit dieser Ratte machen?

    Man sollte das mit dem Scheusal machen was man mit Müll und Abfall macht !

    Leider wird der Typ nach ein paar Jahren wieder frei sein und vermutlich auf Stütze unter uns leben, so als wäre nichts geschehen. ?( ?(

  6. #6
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    Standard AW: was sollte man mit dieser Ratte machen?

    Lebenslänglich Steinbruch, aber mit einem gaaanz kleinen Hämmerchen! :angry:

  7. #7
    Robbenklopper Benutzerbild von buddy72
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    Standard AW: was sollte man mit dieser Ratte machen?

    Zitat Zitat von turn-the-page
    Lebenslänglich Steinbruch, aber mit einem gaaanz kleinen Hämmerchen! :angry:
    Nein. lebenslänglich Steinbruch in Sibirien mit einem 10 Kilo Hammer.

  8. #8
    Stimme der Vernunft
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    Standard AW: was sollte man mit dieser Ratte machen?

    Selbstjustiz + Gewaltphantasien, na dann Prost Mahlzeit.

    Es ist erschreckend, dass hier Leute die Todesstrafe gegen Minderjährige fordern. Und 10 Jahre Jugendstrafe sind schon extrem viel, muss man sich mal vorstellen, man kommt quasi in der Pubertät in den Knast und als richtig Erwachsener wieder raus. Vor allem in frühen Lebensphasen ist das für die Entwicklung nicht gerade förderlich.
    Das Nicht-Vorhandensein von Reue zeigt doch schon auf, dass der Typ tiefgreifend gestört ist und in eine Psychaitrie gehört. Denn wenn er aus dem Knast raus ist, wird er wohl kaum seine GEwalttätigkeit abgelegt haben.
    Wenn Kinder schon ohne Probeme morden können, sollte doch allen klar sein, dass mit denen etwas nicht stimmt, und zwar elementar.

  9. #9
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    Standard AW: was sollte man mit dieser Ratte machen?

    Zitat Zitat von Chaos
    Selbstjustiz + Gewaltphantasien, na dann Prost Mahlzeit.

    Es ist erschreckend, dass hier Leute die Todesstrafe gegen Minderjährige fordern. Und 10 Jahre Jugendstrafe sind schon extrem viel, muss man sich mal vorstellen, man kommt quasi in der Pubertät in den Knast und als richtig Erwachsener wieder raus. Vor allem in frühen Lebensphasen ist das für die Entwicklung nicht gerade förderlich.
    Das Nicht-Vorhandensein von Reue zeigt doch schon auf, dass der Typ tiefgreifend gestört ist und in eine Psychaitrie gehört. Denn wenn er aus dem Knast raus ist, wird er wohl kaum seine GEwalttätigkeit abgelegt haben.
    Wenn Kinder schon ohne Probeme morden können, sollte doch allen klar sein, dass mit denen etwas nicht stimmt, und zwar elementar.
    10 jahre sollen viel sein?

    hast du schon mal gefragt, wie die eltern sich in 10 jahren fühlen, wenn sie so einem drecksack der ihr kind getötet hat, beim einkaufen übern weg laufen?! vielleicht noch grinsend...wobei er die 10 jahre sicher nicht absitzen wird! in 10 jahren ist das kind immer noch tot! hatte gar keine möglichkeit zu leben.

    oder hat mal jemand nach dem leben der eltern gefragt, die evtl. aufgrund des verlustes des kindes ihr leben nicht mehr im griff haben...etc....

    armer täter, opfer vergessen.
    <a href=https://pbs.twimg.com/profile_images/800424998842335236/M5yqXJ_m_reasonably_small.jpg target=_blank>https://pbs.twimg.com/profile_images...ably_small.jpg</a>
    „Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“
    Mahatma Gandhi

  10. #10
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    Standard AW: was sollte man mit dieser Ratte machen?

    Zitat Zitat von Chaos
    Es ist erschreckend, dass hier Leute die Todesstrafe gegen Minderjährige fordern.
    Das finde ich auch.

    Zitat Zitat von Chaos
    Und 10 Jahre Jugendstrafe sind schon extrem viel, muss man sich mal vorstellen, man kommt quasi in der Pubertät in den Knast und als richtig Erwachsener wieder raus.
    Das kann man m.E. so verabsolutiert nicht sagen.
    Jugenstraftäter sind m.E. keineswegs eine derart homogene Gruppe, daß es gerechtfertigt wäre, dem Ansatz des Jugenstrafrechts, der die Erziehung des Täters vor Strafe stellt, in jedem Fall bei der Strafzumessung höchste Priorität in dem Sinne eingeräumt werden muß, in dem Sinne, daß ein mildes Urteil ergeht. Eine erfolgreiche Erziehung setzt Einsicht voraus. Wo aber die Einsicht gänzlich fehlt, weil schon ihre Grundlage, das Erkennen des Unrechtscharakters der eigenen Tat, fehlt, kann Strafe wenigstens Grenzen setzen.
    Für die überwiegende Mehrzahl der Täter und der von ihnen begangenen Straftaten ist Erziehung selbstverständlich der richtige Ansatz.
    Ich bin jedoch der Meinung, daß es einen gewissen Kern von harten Straftätern unter Jugendlichen gibt (auf deren Konto ein nicht unerheblicher Teil der von jugendlichen Straftätern begangenen schweren Straftaten wie gefährliche Köperverletzung, Raubüberfalle und Tötungsdelikte gehen), die mit der hinter dem Jugendstrafrecht stehenden Erziehung schlicht nicht mehr erreicht werden, an denen die gutgemeinte Erziehung einfach abprallt.
    Diesen Jugendlichen wurden von ihren mit der Erziehung heillos überforderten Eltern niemals Grenzen gesetzt. Nun liegt es also am Strafrecht, dies zu tun. Ich bestehe zudem darauf, vor Personen mit nachweislich extrem hoher krimineller Energie und der Bereitschaft, diese auszuleben, geschützt zu werden. Ob diese Personen sich dann in Haft oder in einer geschlossenen, ausbruchsgesicherten forensischen Anstalt befinden, ist mir in dieser Beziehung relativ egal.

    Zitat Zitat von Chaos
    Vor allem in frühen Lebensphasen ist das für die Entwicklung nicht gerade förderlich.
    Vor Vollendung des 14. Lebensjahres gilt niemand als strafmündig.

    Zitat Zitat von Chaos
    Wenn Kinder schon ohne Probeme morden können, sollte doch allen klar sein, dass mit denen etwas nicht stimmt, und zwar elementar.
    Ab 14 Jahren gilt man nicht mehr als Kind, sondern als Jugendlicher. Insofern kommen Kinder, da strafunmündig, mit dem Strafrecht gar nicht in Berührung.
    Daß etwas grundlegend schiefläuft, ist selbstverständlich richtig. Hier korrigierend einzugreifen, kann auch nicht allein Aufgabe des Jugendstrafrechts sein. Letztlich ist es wesentlich besser, einer entsprechende Erziehungsarbeit nicht im Strafrecht, sondern im Rahmen der familiären Erziehung erfolgen lassen.

    Weiter bin ich der Meinung, das vor allem der Opferschutz auszubauen ist. Ich bin nicht der Meinung, daß Täter grundsätzlich zuviele Rechte genießen. Aber ich meine, daß alle Rechte, z.B. die Inanspruchnahem kostenloser psychologischer Betreuung, für das Opfer erst recht gelten muß.

    Grüße
    John

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