Die ("rechtsliberal-konservative") dänische Regierung kommt ihren Wahlkampfversprechen nach: Sie verschärft die Einwanderungs- und Asylgesetze. Demnach sollen künftig nur noch asylsuchende Ausländer gemäß internationaler Konventionen hereingelassen werden. Entgegen dem künftigen "BRD-Zuwanderungsgesetz" und seinen "Artikeln" bekommt der "Asylant" in Dänemark künftig erst nach 7 statt bisher 3 Jahren dauerhaftes Bleiberecht. "Scheinehen" - wie auch in der BRD an der Tagesordnung - werden erschwert, indem beide Partner künftig midestens 24 Jahre alt sein müssen. Familiennachzug wird künftig erst bei einer Kreditgarantie von mindestens 7000.- EURO gewährt. Das Recht auf volle Sozialleistungen gibt es erst nach sieben Jahren. Bis dahin müssen sich Erwerbslose Ausländer mit der halben Sozialhilfe begnügen, was die Regierung als "Ansporn zur Arbeit" bezeichnet. Die dänische Staatsbürgerschaft gibts erst bei nachgewiesenen Kenntnissen von Sprache und Landeskunde. Wer kriminell war oder Schulden hat, wird nicht eingebürgert.
Dänemark macht vor, was in jedem Nationalstaat selbstverständlich sein sollte. Doch in der BRD gelten andere Regeln. Nicht die Versprechen der Parteien werden nach der Wahl eingelöst, sondern die Versprechen bestimmter Kreise, die bereits in den 20´er Jahren gemacht wurden.....