Liegt der BRD Nationalmasochismus und die ewige Nestbeschmutzung vielleicht in folgendem Sachverhalt?
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zitat:".... im deutschlandvertrag von 1955, artikel 7(1) ist verbindlich festgelegt gewesen, dass deutsche gerichte und behörden...alle urteile und entscheidungen aus den nürnberger prozessen in jeder hinsicht als rechtswirksam und rechtskräftig zu behandeln haben.
zu den behörden, die diese so zustanden gekommenen feststellungen in jeder hinsicht als rechtswirksam zu behandeln haben, gehören die kultusministerien der länder, die die aufsicht über den inhalt der geschichtsbücher an den schulen führen.
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nun könnte man sagen, dass der deutschlandvertrag und das jahr 1955 selber schon geschichte sind. doch 1990 wurde die bindekraft der urteile des nürnberger prozesses per vertrag ein weiteres mal verlängert. 1990 wurde der deutschlandvertrag durch den zwei-plus-vier-vertrag abgelöst, und die siegermächte bestanden dabei darauf, dass der besagte artikel 7(1) des vertrages von 1955 weiterhin bestand hat. ...
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Wem nützt es?
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