Oberlandesgericht und Bundesregierung müssen noch grünes Licht geben
Die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft hält die Auslieferung des als Kalif von Köln bekannten Islamistenführers Metin Kaplan für zulässig.
Ein entsprechender Antrag der Behörde sei beim Oberlandesgericht eingegangen, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag auf Anfrage mit.
Der 3. Strafsenat müsse nun über den Antrag entscheiden. Kaplans Rechtsanwältin könne noch bis Ende April eine Stellungnahme einreichen. Vor dem Frühsommer sei nicht mit einer Entscheidung zu rechnen.
Sollte die Justiz grünes Licht geben, liegt das letzte Wort bei der Bundesregierung. Die Auslieferung des Extremisten ist rechtlich umstritten. Nach deutschem Recht darf wegen politischer Tatvorwürfe nicht ausgeliefert werden. Nach Ansicht der Staatsanwälte ist Kaplan aber auch diverser krimineller Delikte verdächtig, derentwegen er in der Türkei vor Gericht gestellt werden könne.
Die Strafhaft des in der Türkei als Staatsfeind geltenden "Kalifen" war Ende März verbüßt. Seitdem sitzt der Islamist in Auslieferungshaft. Kaplan hatte zur Ermordung eines Rivalen aufgerufen und war deswegen zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der "Gegenkalif" war nach dem Aufruf in Berlin von Unbekannten erschossen worden. Eine direkte Tatbeteiligung konnte Kaplan nicht nachgewiesen werden. Die Türkei will Kaplan wegen Hochverrats vor Gericht stellen.
Kaplan hatte mit seiner inzwischen auch in Deutschland verbotenen Organisation "Kalifatsstaat" die Türkei in einen islamistischen Staat nach dem Vorbild Irans verwandeln wollen.