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Thema: Sieg für Single-Vater

  1. #1
    GESPERRT
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    Standard Sieg für Single-Vater

    Europäisches Urteil

    Sieg für Single-Vater


    Ein Vater hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Beschwerde gegen die Diskriminierung unverheirateter Väter Erfolg gehabt. In Deutschland dürfen Väter bisher nur das Sorgerecht ausüben, wenn die Mutter einverstanden ist.





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    Ledige Väter haben Anspruch auf ein besseres Sorgerecht, als es in Deutschland gilt.

    Was ist das?)



    Leider kann man ja kleine Kinder nicht fragen, bei wem sie leben möchten. Aber so bald man das kann, sollte man es tun.



    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Rechte unverheirateter Väter gestärkt.
    In einer in Straßburg veröffentlichten Entscheidung gaben die Richter einem Vater aus Pulheim recht, der gegen die in Deutschland geltende Sorgerechtsregelung für unverheiratete Eltern geklagt und vor deutschen Gerichten keinen Erfolg gehabt hatte. Die Richter stellten der Mitteilung zufolge eine Verletzung der Menschenrechtskonvention fest.


    Die Klage des Vaters vor dem Bundesverfassungsgericht hätte nicht einfach mit der Begründung abgewiesen werden dürfen, dass eine Entscheidung gegen den Willen der Mutter in jedem Fall schlecht für das Kind wäre. Diese Beurteilung verstoße unter anderem gegen das in Artikel 14 festgelegte Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens in Artikel 8.
    Nach dem deutschen Sorgerecht steht Eltern, die bei der Geburt nicht zusammenleben, das gemeinsame Sorgerecht nur zu, wenn sie einander anschließend heiraten oder aber eine gemeinsame «Sorgeerklärung» abgeben. Andernfalls hat allein die Mutter das Sorgrecht.

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    Gratulation an den Vater, das war lange fällig!

  2. #2
    Mitglied
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    Standard AW: Sieg für Single-Vater

    Ich bin da Zweigeteilt.
    Einerseits kann ich die Väter gut verstehen, die nicht nur zum Zahlemann degradiert, sondern auch auf ihre Entwicklung Einfluß nehmen wollen.
    Andererseits kann ich die Zweifel der Mütter nachvollziehen. Der Hauptwohnsitz des Kindes wird im Normalfall immer bei der Mutter sein, sodaß dem Vater mehr oder weniger ein Besuchsrecht bleibt. In der gemeinsamen Zeit wird der Vater dem Kind den Himmel auf Erden bieten, der Mutter bleibt meißt die Erziehung. Im Fazit ist für das Kind die Mutter "die Böse", was widerum Trotzreaktion hervorruft, weil man den "lieben" Vater noch in der Hinterhand weiß.

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