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Thema: Verstossen 1-Eurojobs gegen die Menschenrechte

  1. #1
    12.10.2024 RÜCKKEHR JESUS Benutzerbild von heizer
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    Standard Verstossen 1-Eurojobs gegen die Menschenrechte

    Hallo ,ich kenn mich mit Jura nicht aus und stelle deshalb diese Frage.

    Einmal ziele ich auf den Artkel 6 (1) und Artikel 7(i) ab.
    frei gewählt? Was meinen die damit?
    Und zu 7(i) Gleiches Entgelt (Was gehört zum Entgelt (auch die Sozialleistungen))?
    Zusätzlich könnte man den Tatbestand der Zwangsarbeit in Betracht ziehen.


    Teil III
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    Artikel 6
    (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht auf Arbeit an, welches das Recht jedes einzelnen auf die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit zu verdienen, umfaßt, und unternehmen geeignete Schritte zum Schutz dieses Rechts.

    (2) Die von einem Vertragsstaat zur vollen Verwirklichung dieses Rechts zu unternehmenden Schritte umfassen fachliche und berufliche Beratung und Ausbildungsprogramrne sowie die Festlegung von Grundsätzen und Verfahren zur Erzielung einer stetigen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung und einer produktiven Vollbeschäftigung unter Bedingungen, welche die politischen und wirtschaftlichen Grundfreiheiten des einzelnen schützen.

    [bearbeiten]
    Artikel 7
    Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen an, durch die insbesondere gewährleistet wird

    a) ein Arbeitsentgelt, das allen Arbeitnehmern mindestens sichert
    i) angemessenen Lohn und gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit ohne Unterschied; insbesondere wird gewährleistet, daß Frauen keine ungünstigeren Arbeitsbedingungen als Männer haben und daß sie für gleiche Arbeit gleiches Entgelt erhalten,
    ii) einen angemessenen Lebensunterhalt für sie und ihre Familien in Übereinstimmung mit diesem Pakt;
    b) sichere und gesunde Arbeitsbedingungen,
    c) gleiche Möglichkeiten für jedermann, in seiner beruflichen Tätigkeit entsprechend aufzusteigen, wobei keine anderen Gesichtspunkte als Beschäftigungsdauer und Befähigung ausschlaggebend sein dürfen;
    d) Arbeitspausen, Freizeit, eine angemessene Begrenzung der Arbeitszeit, regelmäßiger bezahlter Urlaub sowie Vergütung gesetzlicher Feiertage.

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    MfG

  2. #2
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    Standard AW: Verstossen 1-Eurojobs gegen die Menschenrechte

    Ich bin zwar kein Jurist - insofern ist dies auch keine Rechtsberatung, der auf meiner unqualifizierten subjektiven Einschätzung basierende Rat, Dir bei einer Klage doch eine bessere Argumentation zu überlegen -, aber gegen den von Dir zitierten Artikel 6 I (es wäre übrigens nett gewesen, hättest Du direkt gesagt, daß die Artikel aus dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stammen) verstoßen Ein-Euro-Jobs m.E. ganz sicher nicht:
    Auch als Ein-Euro-Jobber hast Du nach wie vor freie Berufswahl. Niemand hindert Dich daran, einen anderen, Dir besser gefallenden Job anzunehmen, so Du einen findest. Dein Recht auf freie Berufswahl wird durch einen Ein-Euo-Job m.E. nicht berührt. Ich bezweifle stark, daß Du mit dieser Argumentation durchkämest. Um mit 7 a) (i) durchzukommen, müßtet Du m.E. nachweisen, daß jemand, der inhaltlich exakt dieselbe Tätigkeit ausführt, mehr Geld bekommt, als Du, wenn Du den Lohn für den Ein-Euro-Job und alle von Dir bezogenen Sozialleistungen, die Du nicht bekämst, hättest Du ein reguläres Arbeitsverhältnis, addierst. Meiner Einschätzung nach müssen also in der Tat zu dem eigentlichen Entgelt die empfangenen Sozialleistungen dazuaddiert werden. Vorstellbar ist m.E. allerdings auch, daß Artikel / überhaupt nicht greift, da der Ein-Euro-Job nicht als Arbeit, sondern als Ausbildungsmaßnahme angesehen werden könnte. Schließlich sollen durch die Ein-Euro-Jobs Langzeitarbeitslose wieder an den Arbeitsmarkt herangeführt werden.
    Kurz: Ich bin mir ziemlich sicher, mit der von Dir vage skizzierten Argumentation ist nichts zu reißen. Aber wenn Du meinst: probier's aus.

    Grüße
    John

  3. #3

    Standard AW: Verstossen 1-Eurojobs gegen die Menschenrechte

    die sache ist doch eher das nicht alle arbeit haben KÖNNEN
    weil es ganz einfach immer weniger gibt dank technik zeitalter ?
    die technik ist dazu das den mensch das leben zu erleichtern jetzt tut sie es und alle meckern rum das mann nicht arbeiten kann

    warum wohl nicht wenn nen dutzend leute maschinen zur herstellung von waren für mehrere 10000 herstellen... nut so al bsp

  4. #4
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    Standard AW: Verstossen 1-Eurojobs gegen die Menschenrechte

    wenn du reich bist,
    reich die klage ein.
    "Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
    ~Frank Zappa~



  5. #5
    12.10.2024 RÜCKKEHR JESUS Benutzerbild von heizer
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    Standard AW: Verstossen 1-Eurojobs gegen die Menschenrechte

    Zitat Zitat von John Donne
    Ich bin zwar kein Jurist - insofern ist dies auch keine Rechtsberatung, der auf meiner unqualifizierten subjektiven Einschätzung basierende Rat, Dir bei einer Klage doch eine bessere Argumentation zu überlegen -, aber gegen den von Dir zitierten Artikel 6 I (es wäre übrigens nett gewesen, hättest Du direkt gesagt, daß die Artikel aus dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte stammen) verstoßen Ein-Euro-Jobs m.E. ganz sicher nicht:
    Auch als Ein-Euro-Jobber hast Du nach wie vor freie Berufswahl. Niemand hindert Dich daran, einen anderen, Dir besser gefallenden Job anzunehmen, so Du einen findest. Dein Recht auf freie Berufswahl wird durch einen Ein-Euo-Job m.E. nicht berührt. Ich bezweifle stark, daß Du mit dieser Argumentation durchkämest. Um mit 7 a) (i) durchzukommen, müßtet Du m.E. nachweisen, daß jemand, der inhaltlich exakt dieselbe Tätigkeit ausführt, mehr Geld bekommt, als Du, wenn Du den Lohn für den Ein-Euro-Job und alle von Dir bezogenen Sozialleistungen, die Du nicht bekämst, hättest Du ein reguläres Arbeitsverhältnis, addierst. Meiner Einschätzung nach müssen also in der Tat zu dem eigentlichen Entgelt die empfangenen Sozialleistungen dazuaddiert werden. Vorstellbar ist m.E. allerdings auch, daß Artikel / überhaupt nicht greift, da der Ein-Euro-Job nicht als Arbeit, sondern als Ausbildungsmaßnahme angesehen werden könnte. Schließlich sollen durch die Ein-Euro-Jobs Langzeitarbeitslose wieder an den Arbeitsmarkt herangeführt werden.
    Kurz: Ich bin mir ziemlich sicher, mit der von Dir vage skizzierten Argumentation ist nichts zu reißen. Aber wenn Du meinst: probier's aus.

    Grüße
    John
    THX für die ergiebige Antwort.


    Hab grad gesehen die Verfassungsbeschwerden laufen schon.

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    Bin gespannt was da raus kommt.

    Superminister ,er dachte vieleicht er ist Superman

    Zitat:

    Navigation aus Navigation an

    Richterschelte gegen Hartz IV

    Gegen die Arbeitsmarkt- und Sozialreformen der Bundesregierung regt sich nun auch Kritik bei obersten Bundesrichtern. Wenn zunehmend Leistungen gekürzt würden, könne das System der Zwangsversicherungen nicht mehr aufrecht erhalten werden.

    Die Arbeitsmarktreformen könnten Rechtsexperten zufolge dazu führen, dass die deutschen Sozialgesetze teilweise nicht mehr verfassungskonform sind. Wolfgang Spellbrink, Richter am Bundessozialgericht, sagte der Chemnitzer "Freien Presse", nach den Leistungskürzungen in der Arbeitslosenversicherung sei es verfassungsrechtlich nicht mehr zu rechtfertigen, Beiträge in Höhe von 6,5 Prozent des Bruttolohnes für diese Versicherung zu erheben.

    Leiste ein soziales Zwangs-Sicherungssytem deutlich weniger, als der Bürger bei privater Vorsorge erzielen könnte, nehme sich dieses System unter dem Gesichtspunkt der im Grundgesetz festgeschriebenen Persönlichkeitsrechte die rechtliche Grundlage. Die allgemeine Handlungsfreiheit werde verletzt, ohne dass dies mit einer adäquaten Gegenleistung begründet werden könnte, wurde Spellbrink zitiert.

    Der Kölner Verfassungsrechtler Heinrich Lang vertrat ebenfalls in der "Freien Presse" die Ansicht eines erhöhten Eingriffs in die Grundrechte. Zur Begründung sagte Lang, erworbene Ansprüche seien nicht nur bei der Arbeitslosenversicherung, sondern auch bei der Kranken- und Rentenversicherung per Gesetz gestrichen worden.

    Weitere Äußerungen zu Hartz IV:
    Prof. Dr. Bärbel Meurer
    Aussage: Der Bielefelder Bundestagsabgeordnete Rainer Wendl will gemeinnützige Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose schaffen. Bei Verweigerung droht den Betroffenen eine Kürzung der Arbeitslosenbezüge. Sicher wäre eine Kürzung des lebensnotwendigen Mindestbedarfs grundgesetzwidrig (Art. 1 Menschenwürde, Art. 20 Sozialstaatlichkeit.) Auch ist schon die Idee einer allgemeinen Arbeitspflicht für Arbeitslose von der Verfassung ausgeschlossen (Art, 12). Danach haben nämlich alle Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
    Das Grundgesetz garantiert auch die "Unverletzlichkeit der Wohnung" (Art. 13). Hausbesuche zur Kontrolle sind damit Hausfriedensbruch. Auch eine etwaige Anrechnung von Einkommen und Vermögen des Partners einer sogenannten "nichtehelichen Lebensgemeinschaft" ist nach dem GG (Art.5) und dem Unterhaltsrecht des BGB nicht zulässig. Hartz 4 sollte erst gar nicht in Kraft gesetzt werden, weil es einer gerichtlichen Überprüfung ohnehin nicht standhält.
    Dass die Sozialhilfe ein menschenwürdiges Leben nicht möglich macht, weil sie unter der Armutsgrenze liegt, darin sind sich alle Fachleute einig. Ob die jetzt angepeilte Höhe des Arbeitslosengeldes II einer gerichtlichen Überprüfung (Grundgesetz Artikel 1 ›Menschenwürde‹ sowie Artikel 20 ›Sozialstaatlichkeit‹) standhält, darf bezweifelt werden. Ganz sicher darf dieser lebensnotwendige Mindestbedarf nicht weiter gekürzt werden, gleichgültig, was der Betreffende tut oder nicht tut.«


    Es »darf niemand zu einer Arbeit gezwungen werden; schon die Idee einer allgemeinen Arbeitspflicht für Arbeitslose ist von dem im Kern unveränderlichen Teil der Verfassung, den Grundrechten, her ausgeschlossen und daher verfassungswidrig (Artikel 12). Danach haben nämlich alle Deutschen das Recht, ›Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen‹. Weiter heißt es dort: ›Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.‹

    Auch andere Teile von ›Hartz IV‹ widersprechen der Verfassung. Partner in nichtehelichen Lebensgemeinschaften sind einander nicht zum Unterhalt verpflichtet, das Grundgesetz kennt nur Ehe und Familie als besondere Lebensgemeinschaft. Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es nur eine Unterhaltspflicht von Ehepartnern und Verwandten.
    Der Lebensgefährte eines Sozialhilfeberechtigten ist weder diesem noch einer Behörde gegenüber verpflichtet, Auskunft über sein Einkommen und Vermögen zu geben.


    Verfassungsrechtliche Bedenken sind schon von drei amtierenden Bundesverfassungsrichtern ... geäußert worden. Dieser in der Geschichte der Bundesrepublik einmalige Vorgang hätte eigentlich genügen müssen, um bei Regierung und Parlament sämtliche Alarmglocken schrillen zu lassen.«


    Links zu Aussagen von Rechtsexperten:
    Düsseldorfer Fachhochschule
    und Rechtliche_Widersprueche_des_aktivierenden_Sozials taats.html Professor Utz Kramer, Experte für Sozialgesetzgebung
    Wolfgang Spellbrink, Richter am Bundessozialgericht
    Arbeitsrechtler Dr. Rolf Geffken
    Abweisung einer Verfassungsbeschwerde mit grundsätzlichen Aussagen über Art. 12 GG
    Prof. Broß, Verfassungsrichter
    Eine weitere Schweinerei aus dem Hause Clement
    Die Zeit34/2004)


    Gruß Heizer
    Geändert von heizer (10.02.2006 um 03:29 Uhr)

  6. #6
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: Verstossen 1-Eurojobs gegen die Menschenrechte

    Würdest Du die gleiche Energie für die Jobsuche aufwenden wie für Deinen juristischen Feldzug, wäre allen geholfen.
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  7. #7
    12.10.2024 RÜCKKEHR JESUS Benutzerbild von heizer
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    Standard AW: Verstossen 1-Eurojobs gegen die Menschenrechte

    Zitat Zitat von wtf
    Würdest Du die gleiche Energie für die Jobsuche aufwenden wie für Deinen juristischen Feldzug, wäre allen geholfen.
    lol

    Nette neue Signatur.

    MfG

  8. #8

    Standard AW: Verstossen 1-Eurojobs gegen die Menschenrechte

    es geht darum das es nich genug berufe für alle geben kann
    jedenfalls nicht in diesem ladn der bürokratie und wirtschafts flaute

  9. #9
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: Verstossen 1-Eurojobs gegen die Menschenrechte

    Zitat Zitat von Gabriel De'cloudo
    es geht darum das es nich genug berufe für alle geben kann
    jedenfalls nicht in diesem ladn der bürokratie und wirtschafts flaute
    Ich versuch´s nochmal gaaaanz langsam:
    Du hast Recht mit der widerlichen Bürokratie und Regelwut in Deutschland, aber: Es gibt Jobs ohne Ende, aber nicht zu jedem Preis. Ist das so schwer zu verstehen?
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  10. #10

    Standard AW: Verstossen 1-Eurojobs gegen die Menschenrechte

    ok noch mal gaaanz laaangsam
    es ist verfassungswiedrig menschen dazu zu zwingen eine arbeit anzunehmen die sie nicht wollen

    und wenn mann eine arbeit ausführt die der person weder liegt noch gefällt bringt die ganze sache 0
    denn arbeit sollte nicht nur zum geldverdienen auschlaggebend sein
    wiegesagt es gibt viele menschen die gerne arbeiten würden aber nicht können weil
    gewisse sinnlose vorrausetzungen es ihnen verbieten
    oder weil mann zu viel bezahlen muss wenn amn netwas eigenes startet
    usw ich könnt dir noch ewig mehr sagen was alles hier falsch leuft
    natürlich isat die möglichkeit für genügend arbeitzplätze da aber sie wird nich genutzt ja sogar fast verdrängt
    auserdem
    wüerdest du dich unter wert verkaufen ? (las mich raten: ja)
    nun eben viele andere eben nicht
    und das stubide schulsystem tut sein übriges ist sogar auschlaggebend würde ich sagen
    achja falls es dich intressiert
    ich durfte meine schule nicht beenden aber das ist eine andere stor
    nein ich war nicht zu doof nur bim ich mit vollgas an ein paar missratene schuleiter und gesetzes graupaässe gerast so das ich jetz ohne nix dastehe
    obwohl ja der staat dafür sorgen sollte da sich eine vernünftige (schul-)ausbildung bekommaber nein er VERBIETET es mir soger in diesem fall
    du wirst also meine enteuschung in das jetzige absolut nicht akzeptable ssytem nachvollziehen können

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