1945 wurde die SS als verbrecherische Organisation eingestuft, nachdem u.a. gestandene Männer, wie Sepp Dietrich, auf das Brutalste gefoltert worden sind ("Hodenquetschen", Fingerkuppenbrechen, in Mund spucken etc.).

Seine Peiniger, aus dem Stamm der wahren und einzigen Sieger des weißen Bruderkrieges, des WK 2:

Capt. Raphael Shumacker, Lt. Robert E. Byrne, Lt. William R. Perl, Morris Ellowitz, Harry Thon, Josef Kirschbaum.


In einer Reihe von Artikeln beschrieb Fred Duswald ausgiebig die Folterung deutscher Gefangener durch die Alliierten. Aus seinen Berichten ist zu entnehmen, daß mittels Folter, beispielsweise die Zerquetschung der Hoden, die ‚Befreier‘ Schuldbekenntnisse, Geständnisse und Aussagen, um Deutsche an den Galgen oder in die Gefängniszellen zu bringen, erpreßten. Die Prozesse des Internationalen Militärtribunals in Nürnberg basierten auf dieser ‚Verhörmethode‘ ebenso wie die Dachau-Prozesse, der Malmedy-Prozeß inklusive. Wie Duswald mit Recht erklärt: ‚Die deutschen Gefangenen, die durch amerikanische Henkershand starben, wurden vorher durch die amerikanischen Vernehmungsbeamten (meist mosaischen Glaubens), in erster Linie Kirschbaum, Entres, Metzger, Perl, Ellowitz, Shumaker, Ellis, Thon, Surowitz und anderen als Ermittler und zum Teil Staatsanwaltsgehilfen mit allen Praktiken mittelalterlicher Foltermethoden behandelt.‘ Unter der Leitung von Oberstleutnant Burton F. Ellis tobte sich das Vernehmungskommando, bestehend aus Hauptmann Raphael Shoemaker, Oberleutnant Robert E. Byrne, Oberleutnant William Pearl, Harry Thon und Joseph Kirschbaum, an den wehrlosen Opfern aus.“


Zu den furchtbarsten Schindern in US-amerikanischer Uniform, die von Deutschen Geständnisse angeblicher Kriegsverbrechen erfolterten, zählten die Verhöroffiziere Perl und Thon. Sie führten vor allem in Schwäbisch Hall ein wahres Terrorregiment. In einigen Fällen genügte diese Behandlung bereits, um Deutsche sowie zu bringen, daß sie vorher abgefaßte Geständnisse unterschrieben. Diese im Voraus angefertigten Geständnisse belasteten nicht nur den Unterzeichner, sondern oft auch andere Verdächtige. In anderen Fällen, so fuhr Richter van Roden fort, seien auch direkte körperliche Folterungen sadistischer Art zur Erpressung von ‚Geständnissen‘ angewendet worden. Der amerikanische Jurist: Die Ermittler stülpten den Angeklagten eine schwarze Kapuze über den Kopf, schlugen sie dann mit Schlagringen ins Gesicht, versetzen ihnen Fußtritte und hieben mit Gummischläuchen auf sie ein. Mehrere deutsche Angeklagte waren die Zähne ausgebrochen, bei einigen die Kinnlade zertrümmert. In 139 überprüften Fällen war allen diesen Deutschen, außer zweien, mit solcher Gewalt in die Hoden geschlagen worden, daß eine dauernde Invalidität daraus entstand. Dies war eine Standard-Prozedur unserer amerikanischen Ermittler. Der britische Marineoffizier, Kriegsgeschichtler und Publizist Captain Russell Grenfell in seinem 1954 in New York erschienenen Buch ‚Unconditional Hatred‘ (‚Bedingungsloser Haß?‘): Der Richter fand, daß gefangene Deutsche verschiedenen Formen der Mißhandlungen unterworfen wurden bis, um es mit den Worten der SUNDAY PICTORIAL vom 23. Januar 1949 auszudrücken, ‚starke Männer zu gebrochenen Wracks wurden, bereit, jedes Geständnis zu murmeln, das ihre Ankläger von ihnen verlangen.‘ Zu den von den Ermittlern angewandten ‚Überredungsmethoden‘ gehörte, daß brennende Streichhölzer unter die Fingernägel der deutschen Gefangenen getrieben, daß Hoden durch Fußtritte unheilbar zerstört, daß den Gefangenen eine schwarze Haube über den Kopf gestülpt wurden.‘“


Im Sommer 1947 ging ein 16 Seiten langer Bericht aus dem Sonderlager (WC Suspects u. Wittnes Enclosure) über Mißhandlungen an Angeklagten und Zeugen bei Vernehmungen, über Erpressungen, Bestechungs versuche und scheußliche Quälereien ein, durch den viele Angehörige der Anklagebehörde und der Ermittlerabteilung schwer belastet wurden. In dem Bericht wurden insbesondere die Vorgänge in Schwäbisch-Hall bei der Vorbereitung des Malmedy-Prozesses geschildert. Belastet wurden insbesondere Kirschbaum, Thony Shumaker, Oberstleutnant Ellis, Leutnant Perl, Andrews, Bruder, Ebert, Aalmanns, Guth und Roth.
Als Augenzeuge kann ich berichten, daß im Frühjahr 1946 in die Ambulanz der Zahnstation in Dachau (PWE 29) sowie in die dortige Hals-, Nasen- und Ohrenstation unter starker Bewachung eine Anzahl junger SS-Leute aus dem ehemaligen Lager 2 zur Behandlung verbracht worden ist. Einer Reihe dieser Leute waren die vorderen Zähne eingeschlagen. Eine Anzahl wiesen Nasenbeinfrakturen und Trommelfellverletzungen auf. Auf meine Fragen, wer sie so zugerichtet hätte, teilten sie mir mit, daß sie zum Teil Angeklagte, zum Teil Zeugen im Malmedy-Prozeß seien und daß sie von den Ermittlern so mißhandelt worden seien, weil sie zunächst nicht bereit waren, die von den Ermittlern verlangten Aussagen zu machen.‘


Solange ich in Schwäbisch-Hall im Gefängnis war, hörte ich jeden Tag die Schreie, die von anderen Kameraden herrühren mußten. Es ist mir bekannt, daß an vielen Kameraden der Leibstandarte dieselben Mißhandlungen vorgenommen wurden. Der Gefreite der LSAH Heinz Friedrichs hat in einer eidesstattlichen Versicherung vom 7. Juni 1948 zunächst eingehend die immer hartnäckiger werdenden Versuche der Ermittler Thon und Perl geschildert, von ihm das Geständnis von Verbrechen zu erpressen, die er nicht begangen hatte.
Er fährt dann fort:
‚Aber ich bin hart geblieben und habe noch nicht geschrieben. Man hat mich auf das Gemeinste in den Magen und in das Gesicht geschlagen. Oberleutnant Perl hat dann wieder den Verteidiger gespielt und hat Mr. Thon gebeten, doch noch einige Zeit zu warten. Mr. Thon hat mich dann an der Gurgel gepackt und ins Gesicht geschlagen, daß ich nicht mehr klar denken konnte und Herr meiner Gedanken war.
Nachdem man mich dann etwa eine Stunde so mißhandelt hatte und ich mich infolgedessen gerade eben noch auf den Beinen halten konnte, habe ich eine Unwahrheit zugegeben, welche man mir vorgehalten hat. Mir war alles völlig gleichgültig, so daß ich in meiner Apathie alles geschrieben habe, was man mir gesagt hat. Ich mußte eine Erklärung schreiben, welche mir von einem Oberleutnant, dessen Namen mir nicht bekannt ist, diktiert wurde. Diese Erklärung ist im Malmedy-Prozeß als einziges Beweisstück gegen mich angeführt worden. Beweisstücke im Gerichtsprotokoll P 108.


In vier fällen habe ich selbst im sogenannten Zellengebäude Männer gesehen und gesprochen, die infolge der Haft in den Zustand geistiger Umnachtung geraten waren. Obwohl die Herren der WCC mehrfach auf diese Fälle hingewiesen wurden, verblieben die Männer bis zum Schluß ohne ärztliche Untersuchung in ihren Zellen. Allgemein war, besonders bei den Jüngeren, ein Zustand der Zermürbung und eine große Apathie zu bemerken. Einer der ,Kranken‘, es handelte sich um einen 18-jährigen Volksdeutschen, der gebrochen Deutsch sprach und bei dem eine Oberkieferverletzung vorlag, war zunächst nicht zu bewegen, mir auf meine Fragen zu antworten. Erst nach einigen Tagen entschuldigte er sich deswegen bei mir und erklärte sein Verhalten damit, daß er mich als Angehörigen der WCC angesehen habe. Von diesen sei er bisher grundsätzlich bei jeder Antwort ,verlogenes Schwein‘ genannt worden, so daß er nun mehr überhaupt keine Antwort mehr gebe. Deswegen sei er nun geschlagen worden und habe dabei die Verletzung erlitten.
Bei nähern Untersuchung wurden außerdem bei ihm noch mehrere Blutergüsse und eine Verdickung der Genitalien festgestellt, die nach seiner Angabe von einem Fußtritt herrührten. Zur Behandlung der vielen Kieferverletzungen wurde der Privatzahnarzt Dr. Eduart Knorr, Schwäbisch-Hall, Neue Straße 3, herangezogen. Dabei hatte ich mehrfach Gelegenheit, die bereits erwähnten Kappen näher zu betrachten. In insgesamt sechs Fällen konnte ich einwandfrei geronnenes Blut, in zwei Fällen Gewebefetzen und in einem Fall einen Schneidezahn in den Innenseiten feststellen. Diese Kappen verbreiteten einen ekelerregenden Gestank.
Etwa Mitte März 1946 hörte ich mit mehreren Internierten zusammen Rufe aus einem Fenster des Zellengebäudes (es handelte sich nach meiner Erinnerung um die Zellen 63 oder 64). Der betreffende Mann hatte sich am Fenster hochgezogen und rief mehrmals zu uns her wörtlich: ‚Man hat mir einen Meineid erpreßt! Ich will sterben!‘
ln der folgenden Nacht wurden der Interniertenarzt, ein lnterniertensani und ich vom Lagerkommandanten, Capt. Evans, geweckt und ins Zellengebäude in eben diese Zelle geführt. Dabei fanden wir den Insassen, den ehemaligen SS-Oscha Max Freimuth, einen Baltendeutschen, am Fenstergitter auf gehängt auf. Er hatte wegen einer Armverwundung den Arm mit einem grauen Dreieckstuch gestützt und dieses Dreieckstuch zum Selbstmord benützt. Wir mußten den Leichnam abnehmen und der Interniertenarzt den Tod feststellen. Bei der Untersuchung stellten wir fest, daß die Unterwäsche blutverkrustet am Körper angeklebt war, die Genitalien wesentlich verdickt und ein Jochbogen zertrümmert waren. Außerdem war der ganze Körper übersät mit Schlagmalen, die teilweise aufgeplatzt waren. Von drei weiteren Selbstmorden erfuhr ich durch Äußerungen des amerikanischen Wachpersonals.‘“


So sind Geständnisse in Nürnberg 1945/46 damals zusammengekommen.