Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 9. Juni 2024

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt.

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

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Einreichung von Wahlvorschlägen

Wahlvorschläge (Listen für ein Land beziehungsweise gemeinsame Listen für alle Länder) sind bei der Bundeswahlleiterin im Original bis zum 83. Tag vor der Wahl (= 18. März 2024) um 18:00 Uhr einzureichen.

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Gibt es 2024 eine Prozenthürde?
Anders als bei den Abstimmungen zum Bundestag und zu den Landtagen
gibt es nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
bei der Europawahl erneut keine Prozenthürde.
Das hat zur Folge, dass auch Parteien, die bei nationalen Wahlen (meistens) ohne Chancen sind, Parlamentarier nach Straßburg schicken.
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Das gilt vermutlich nur noch 2024.
Der Bundestag ebnete im Juni 2023 der deutschen Zustimmung zu einem neuen EU-Gesetz den Weg,
das in Deutschland frühestens ab den Europawahlen 2029 eine Hürde von mindestens zwei Prozent aufstellt.

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