Auch Teilorganisationen verboten
Vom Vereinsverbot seien auch alle Teilorganisationen der "Artgemeinschaft" betroffen. Zu den Teilorganisationen gehörten sogenannte "Gefährtschaften", Gilden, Freundeskreise und das Familienwerk e.V. Neben Bayern gab es dem Ministerium zufolge Durchsuchungen in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Das Vereinsverbot sei seit mehr als einem Jahr vorbereitet worden.
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