Sie braucht nur das zu tun!
Geltendes Recht anwenden
Artikel 16 a Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes sagt ausdrücklich, dass derjenige, der aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland kommt, kein (!) Asylrecht genießt. Sichere Drittstaaten sind sämtliche EU-Staaten und die Schweiz. Da wir ausschließlich von sicheren Drittstaaten umgeben sind, haben Asylbewerber nach dem Grundgesetz nur dann einen Anspruch auf Asyl, wenn sie nicht über diese Staaten nach Deutschland kommen, zum Beispiel über einen deutschen Flughafen. Da wiederum haben wir das Flughafenasylverfahren in Frankfurt, das dort vor Ort geprüft werden kann.
Hintergrund für diese wichtige Drittstaatenregelung ist, dass sich Asylanten nicht das Land aussuchen können sollen, wo ihnen die höchsten Sozialleistungen gewährt werden, und ein entsprechender Sozialtourismus entsteht, sondern es geht hier darum, dass diese Menschen angeblich vor politischer Verfolgung fliehen. Das trifft auf einige sicherlich zu, aber nicht auf die Mehrzahl. Diejenigen, denen man das Leben in der EU durch Aufnahme rettet, müssten eigentlich dankbar sein, dass sie in einem sicheren EU-Staat aufgenommen worden sind.
Bleib im Land und wehr dich täglich!
Die müssen halt nichts loswerden weil sie nichts reingelassen haben.
Nach der linksgrün versifften Ära, wird es eine schwierige Aufgabe die mehrere hunderttausende völlig unnütze Personen wieder in ihre Heimatländer zu verbringen.
Wie geschrieben wird es in der Heimat an Aufnahmebereitschaft mangeln und rein logistisch wird es auch herausfordernd sein.
"Alles Käse Genossen"
Erich Mielke
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