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Thema: Hätte der erste AfD-Landrat überhaupt gewählt werden dürfen?

  1. #181
    endlich trocken Benutzerbild von Minimalphilosoph
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    Standard AW: Hätte der erste AfD-Landrat überhaupt gewählt werden dürfen?

    Zitat Zitat von Flüchtling Beitrag anzeigen
    Mit solcher "Argumentation" ließe sich sogar ein AfD-Bundeskanzler noch kippen, selbst wenn die AfD bundesweit 60 % der Stimmen (gezählt) bekommen hätte.

    Ihr seht, "Demokratie" ist eine superstarke Religion.
    Ja, WER darf eigentlich Massnahmen begründet auf dem § 20 des GG ergreifen? Das Volk oder die Führung?
    Die Übel, die der Klimwandel über die Menschheit bringt, werden geringfügig sein im Vergleich zu den Verheerungen, die seine angeblichen Bekämpfer auslösen werden.

    "Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont" (Konrad Adenauer; rheinländischer Separatist)
    ... bei mir stehn die Bücher rechts im Regal, rechts im Regal, rechts im Regal.

  2. #182
    Mitglied Benutzerbild von Anhalter
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    Standard AW: Hätte der erste AfD-Landrat überhaupt gewählt werden dürfen?

    Zitat Zitat von Minimalphilosoph Beitrag anzeigen
    Ja, WER darf eigentlich Massnahmen begründet auf dem § 20 des GG ergreifen? Das Volk oder die Führung?
    Hätten wir Demokratie natürlich das Volk !
    Friede den Hütten! Krieg den Palästen! (Georg Büchner)

  3. #183
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Hätte der erste AfD-Landrat überhaupt gewählt werden dürfen?

    Zitat Zitat von Flüchtling Beitrag anzeigen
    Mit solcher "Argumentation" ließe sich sogar ein AfD-Bundeskanzler noch kippen, selbst wenn die AfD bundesweit 60 % der Stimmen (gezählt) bekommen hätte.[...]
    Aus der Hüfte geschossen würd ich meinen: Nein, denn der Bundeskanzler ist kein Wahlbeamter!

    Ein Beamter, auch ein Wahlbeamter, muss sich zur Staats- und Verfassungsordnung bekennen. Ein Bundeskanzler muss "nur" beeiden, "das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen." (Art. 56 GG) Das ist ein Unterschied!

    Hielte die AfD bis 60% durch, ohne verboten zu werden (und ohne ihre Ausrichtung merklich zu ändern), dann dürfte sie demnach auch den Regierungschef eines Landes oder des Bundes stellen.

    Begründete juristische(!) Gegenargumente nehme ich dankend entgegen!
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  4. #184
    Mitglied Benutzerbild von fredlich
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    Standard AW: Hätte der erste AfD-Landrat überhaupt gewählt werden dürfen?

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Aus der Hüfte geschossen würd ich meinen: Nein, denn der Bundeskanzler ist kein Wahlbeamter!

    Ein Beamter, auch ein Wahlbeamter, muss sich zur Staats- und Verfassungsordnung bekennen. Ein Bundeskanzler muss "nur" beeiden, "das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen." (Art. 56 GG) Das ist ein Unterschied!

    Hielte die AfD bis 60% durch, ohne verboten zu werden (und ohne ihre Ausrichtung merklich zu ändern), dann dürfte sie demnach auch den Regierungschef eines Landes oder des Bundes stellen.

    Begründete juristische(!) Gegenargumente nehme ich dankend entgegen!
    Aber wie wird ein „Meineid“ in einer Demokratie bestraft, in der man als Bundeskanzler das Grundgesetz zum eigenen Wohl juristisch ändern darf und dann unschuldig ist.
    Beispiel: Keine Schulden mehr, keine Waffen in Kriegsgebiete und und und.
    In dem man einfach sagt, muss sein ist Volkes willen…

  5. #185
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Hätte der erste AfD-Landrat überhaupt gewählt werden dürfen?

    Tut mir leid, ich verstehe die Frage nicht!

    Bitte einmal umformulieren!

    Zitat Zitat von fredlich Beitrag anzeigen
    Aber wie wird ein „Meineid“ in einer Demokratie bestraft, in der man als Bundeskanzler das Grundgesetz zum eigenen Wohl juristisch ändern darf und dann unschuldig ist.
    Beispiel: Keine Schulden mehr, keine Waffen in Kriegsgebiete und und und.
    In dem man einfach sagt, muss sein ist Volkes willen…
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

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