Hi!
In einer Demokratie müssen Parlamentarier mit Direktmandat normalerweise Vorfahrt haben gegenüber Parteilistenfunktionären. Das Gesetz ist Murks. Steinmeier hat damit offenbar kein Problem. Hier wird der Wille der Bürger mal wieder hinten angestellt.
Sollte die Wahlrechtsreform vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt werden, müßte Steinmeier zurücktreten. Schließlich hat er diese ja vorher geprüft und für richtig befunden.
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