Eigentlich ist die Debatte schon sinnlos, denn jeder im Bundestag, der lesen kann, weiß, dass für ein Parteiverbotsverfahren keine Rechtmäßigkeiten gegeben ist.
Voraussetzungen für ein Parteiverbot vom Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) :
Eine Partei kann nur dann verboten werden, wenn sie nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt, sondern diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen will. Für ein Parteiverbot genügt es also nicht, dass oberste Verfassungswerte in der politischen Meinungsäußerung in Zweifel gezogen, nicht anerkannt, abgelehnt oder ihnen andere entgegengesetzt werden. Die Partei muss vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen. Dies setzt voraus, dass konkrete, gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann.
Quelle : [Links nur für registrierte Nutzer]
Das Verfahren ist in [Links nur für registrierte Nutzer] und [Links nur für registrierte Nutzer] Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Parteiverbotsverfahren erhalten das Aktenzeichen „BvB“.
Trotzdem scheinen sie den Weg gehen zu wollen.