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Thema: * Klimakleber *

  1. #591
    Mitglied
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    Standard AW: * Klimakleber *

    Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
    Daher ist auch zu hoffen, dass Neuruppin mit der Einschätzung als kriminelle Vereinigung durchkommt.
    Denn dann ist das in sich bereits potenziell strafbar.
    Man kann nur hoffen und das dieser Unsinn bald vorbei ist , bevor ein Autofahrer richtig ausrastet und einfach drüber fährt !

  2. #592
    Mitglied Benutzerbild von Empirist
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    Standard AW: * Klimakleber *

    Zitat Zitat von Rabauke076 Beitrag anzeigen
    Man kann nur hoffen und das dieser Unsinn bald vorbei ist , bevor ein Autofahrer richtig ausrastet und einfach drüber fährt !
    Das ist leider eine absehbar zu befürchtende Eskalation.
    Allein daher müsste der Staat da schon viel härter durchgreifen.

  3. #593
    Antinationalist Anarchist Benutzerbild von konrad
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    Standard AW: * Klimakleber *

    Teizitat
    Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
    Die Straße freiräumen, würde sicherlich unter Nothilfe fallen, da es zur Beendigung einer Notsituation beitrüge, natürlich mit proportionaler Anwendung von Gewalt, was ja der schwierige Teil an der Geschichte ist.
    Das Jedermannsrecht könnte hier zusätzlich greifen, wenn eben eine Überstellung an Beamte stattfindet, was sicherlich der Fall sein sollte. Auch heirzu wäre die Anwendung verhältnismäßiger Gewalt sicherlich zu rechtfertigen, besonders im Verbund mit Nothilfe. Oft geht beides ja miteinander einher.

    Es sind jedenfalls ausreichend Merkmale erfüllt, dass man ein Vorgehen gegen Klimakleber aus beiden Sichten heraus rechtfertigen kann.
    Also dann haben wir also schon mal klar, dass hier auf Grund der von mir beschriebenen Umstände keine „vorläufige Festnahme“ vorliegt und eine Überstellung an Beamte nicht stattfand. Danke.

    Eine Nothilfe ist es aber auch nicht, wenn man Menschen bespuckt, bei eiskalter Witterung mit Wasser begießt, tritt, wegzuschleift ("Freiräumung der Straße") oder schlägt und sich dann anschließend entfernt

    Als Nothilfe bezeichnet man:
    die zu Gunsten eines Dritten ausgeübte Notwehr
    die Katastrophenhilfe
    eine Notaufnahme (z.B. Asylbewerber)

    Notwehr ist es recht nicht, denn Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung. Eine Verteidigung ist erforderlich, wenn sie das mildeste aus allen möglichen und gleichwertig effektiven Mitteln darstellt, die sich dazu eignen, den Angriff sicher und endgültig zu beenden. Also hat man gefälligst zu warten , bis die Polizei kommt. Und kommt dann eben zu spät zur Arbeit als Folge dieses „Angriffs“.
    aus Rede für den Frieden (B. Brecht): ... Lasst uns die Warnungen erneuern, und wenn sie schon wie Asche in unserem Mund sind! Denn der Menschheit drohen Kriege, gegen welche die vergangenen wie armselige Versuche sind und sie werden kommen ohne jeden Zweifel, wenn denen, die sie in aller Öffentlichkeit vorbereiten, nicht die Hände zerschlagen werden.

  4. #594
    Der Klügere tritt nach! Benutzerbild von Differentialgeometer
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    Standard AW: * Klimakleber *

    Zitat Zitat von Dekorateur Beitrag anzeigen
    wegen zu erwartender Erfolglosigkeit.
    Nochmal einen ganzen Satz.

    Undefeated Nak Muay/Kickboxer: 0W - 0L - 0D
    <Tradition is not the worship of ashes, but the preservation of fire!>

  5. #595
    Mitglied
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    Standard AW: * Klimakleber *

    Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
    Das ist leider eine absehbar zu befürchtende Eskalation.
    Allein daher müsste der Staat da schon viel härter durchgreifen.
    Ja , leider , irgendwann dreht einer durch !

  6. #596
    Mitglied Benutzerbild von Senator_74
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    Standard AW: * Klimakleber *

    Zitat Zitat von Differentialgeometer Beitrag anzeigen
    Nochmal einen ganzen Satz.
    Du schriebst: ...Dummheit gehört nicht dazu.
    Ich ergänzte: ...wegen der zu erwartenden Erfolglosigkeit.
    Geändert von Senator_74 (20.05.2023 um 09:17 Uhr)

  7. #597
    Mitglied Benutzerbild von Empirist
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    Standard AW: * Klimakleber *

    Zitat Zitat von konrad Beitrag anzeigen
    Teizitat


    Also dann haben wir also schon mal klar, dass hier auf Grund der von mir beschriebenen Umstände keine „vorläufige Festnahme“ vorliegt und eine Überstellung an Beamte nicht stattfand. Danke.

    Eine Nothilfe ist es aber auch nicht, wenn man Menschen bespuckt, bei eiskalter Witterung mit Wasser begießt, tritt, wegzuschleift ("Freiräumung der Straße") oder schlägt und sich dann anschließend entfernt

    Als Nothilfe bezeichnet man:
    die zu Gunsten eines Dritten ausgeübte Notwehr
    die Katastrophenhilfe
    eine Notaufnahme (z.B. Asylbewerber)

    Notwehr ist es recht nicht, denn Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung. Eine Verteidigung ist erforderlich, wenn sie das mildeste aus allen möglichen und gleichwertig effektiven Mitteln darstellt, die sich dazu eignen, den Angriff sicher und endgültig zu beenden. Also hat man gefälligst zu warten , bis die Polizei kommt. Und kommt dann eben zu spät zur Arbeit als Folge dieses „Angriffs“.
    Das haben wir mit Nichten, da wir hier schon aus Machbarkeit nicht über sämtliche Fälle reden können, sondern nur über die rechtlichen Grundlagen.

    Nothilfe ist hier mit Sicherheit gerechtfertigt hier, die Unterschiedung zwischen Nothilfe und Notwehr, brauchst du rechtlich sowieso kaum zu treffen, nicht umsonst nennt man das auch Notwehrhilfe. Notwehr ist shclicht eine Nothilfehandlung.

    Um eine Notwehrlage zu begründen, muss eine gegenwärtige, rechtswidrige Tat abzielend auf ein gestzlich begründetes Interesse vorliegen.
    Alle 3 Merkmale sind hier klar erfüllt:

    1) Gegenwärtig - völlig eindeutig, denn wir reden hier ja von im Gange befindlichen Blockaden auf Straßen.
    2) rechtswidrig - ebenfalls völlig eindeutig, denn das ist sowohl gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung der Verkehrsteilnehmer und eine direkte Gefährdung ihrer Sicherheit
    3) gesetzlich begründetes Interesse - unfraglich gegeben, da die Autofahrer an der Ausübung eines essentiellen Grundrechts gehindert werden, mal abgesehen von einer ganzenn Reihe weiterer begründeter Interessen (Ausübung Beruf, Behandlungstermine...).

    Da alle Merkmale erfüllt sind, ist Nothilfe gerechtfertigt.
    Eine Verteidigungshandlung wäre hier also sowohl erforderlich als auch geboten, da mit Entfernung der Kleber auch eine zügige Beendigung des Zustands erwartbar ist.

    Solange man nur nach Versuch der Anwendung des milderen Mittels, eskaliert und nicht exzessiv handelt, ist das also kein Problem.

    Ob sowas wie Wasser über den Kopf schütten geboten ist, ist sicher diskutierbar. Wobei man das durchaus als angemessen betrachten kann.

    Aus den oben beschriebenen Tatbeständen heraus, geht dann übrigens auch hervor, dass eine Ausübung des Jedermannsrechts angebracht wäre.

  8. #598
    Mitglied Benutzerbild von Empirist
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    Standard AW: * Klimakleber *

    Zitat Zitat von Rabauke076 Beitrag anzeigen
    Ja , leider , irgendwann dreht einer durch !
    Und um den Schaden am Leben dieser Person zu verhindern, sollte die Polizei auch mit maximaler Härte gegen Klimakleber vorgehen.

  9. #599
    Mitglied
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    Standard AW: * Klimakleber *

    Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
    Und um den Schaden am Leben dieser Person zu verhindern, sollte die Polizei auch mit maximaler Härte gegen Klimakleber vorgehen.
    Richtig und deswegen bin ich auch dafür die Klimakleber von der Straße räumen zu dürfen , als Privatmensch !

  10. #600
    Mitglied Benutzerbild von Senator_74
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    Standard AW: * Klimakleber *

    Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
    Und um den Schaden am Leben dieser Person zu verhindern, sollte die Polizei auch mit maximaler Härte gegen Klimakleber vorgehen.
    Die maximale Härte gibt es schon lange nicht mehr.

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