Und was ist mit denen, die bereits hier sind und teilweise sogar schon die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen?
Einige davon haben vermutlich auch schon in ihren Herkunftsländern Minderjährige (nach deutschem Recht) geheiratet und sind dann hierher gezogen, oder manche haben während ihres Urlaubs in ihrem Herkunftsland eine Minderjährige (nach deutschem Recht) geheiratet und hierher gebracht.
Für solche Fälle ist dieser Spruch des BVerfG gedacht - davon gehe ich (ohne juristische Kenntnisse) zumindest mal aus.
Vielleicht ist hier ja auch der Begriff von der Rechtssicherheit angebracht, um endlich einige zweifelhafte Fälle aus der Vergangenheit juristisch zu ordnen.
Kann der eigentliche Grund sein, und ich glaube auch nicht, dass jetzt wegen diesen Spruches des BVerfG deutsche Pädophile in ein muslimisches Land reisen werden, um dort Minderjährige heiraten zu können.