Der Ausgangspunkt ist ein bisschen anders.
Wenn wir beim Beispiel einer afghanischen "Ortskraft" bleiben, ist die Heirat mit einem aus unserer Sicht noch nicht heiratsfähigen Mädchen in Afghanistan erfolgt. Somit hat diese "Ortskraft" nach dem bisherigen deutschem Recht eine Straftat begangen. Da dies aber nicht in Deutschland erfolgte, ist diese Straftat somit nicht nach deutschem Recht zu ahnden und ginge die deutsche Justiz bis zu diesem Punkt auch nichts an.
Kommt diese "Ortskraft" aber nun samt Ehefrau nach Deutschland, beginnt nach der Ankunft im Prinzip nach bisherigem Recht der Gesetzesverstoß im Geltungsbereich des deutschen Rechts. Und genau darum ging es.
Das mit der Anerkennung hört sich zwar gut und logisch an, entspricht aber nicht der Denkweise der Juristen.
Man kann nur etwas anerkennen, das nach unserem Recht keinen Gesetzesverstoß beinhaltet.
Im konkreten Fall ist es aber aus Juristensicht in dem Moment ein Gesetzesverstoß geworden, als der Afghane mit seiner minderjährigen Frau den deutschen Boden betreten hat.
Also müsste man ihn anklagen.
Um diese Falle zu beseitigen, hat man nun mit diesem Spruch des BVerfG den nach früherem deutschem Recht begangenen Gesetzesverstoß annulliert und legalisiert. Somit wird diesem Ehepaar in meinem fiktiven Beispiel auch kein Gesetzesverstoß vorgeworfen werden.