Buch vom Zoll beschlagnahmt
„Wie oben genannt, vertritt unsere Kanzlei derzeit einen Mandanten, der eine Strafanzeige nach einer Buchbestellung aus dem Ausland erhalten hat. Dabei ging es um eine Bestellung beim Verlag ‚Der Schelm‘ und konkret um das Buch ‚NSU: Beate Zschäpe ist unschuldig!‘. Das Buch wurde aus Großbritannien nach Deutschland versandt und beim Zoll auffällig. Das Zollamt Bochum beschlagnahmte die Sendung und die Behörden sehen gleich mehrere Straftatbestände verwirklicht. …“
Quelle:
Kann man sich mit einer Buchbestellung aus dem Ausland strafbar machen? | [Links nur für registrierte Nutzer]
Buch:
[Links nur für registrierte Nutzer]
Es ist gut, daß Bücher mit möglichen Falschdarstellungen von einem Rechtstaat beschlagnahmt werden und seine Käufer eine Strafe droht!