Ein Präventivschlag kann völkerrechtskonform sein, wenn dieser die Caroline-Kriterien erfüllt: [Links nur für registrierte Nutzer]
Nach dem jetzigen Stand (Selenskis Atombomben-Aussage vom 19.02.2022, Angriffspläne auf den Donbass durch die ukrainische Armee für Frühjahr/Sommer 2022) wären diese Kriterien erfüllt und Russland führt einen völkerrechtskonformen Präventivkrieg gegen ein vom fremden Mächten installierten Regime im Nachbarland.
Internationale Gerichte gibt es derzeit nicht. Zumindest keine, die neutral sind. Das IStGH zählt ausdrücklich nicht dazu, da es ein politisches Gericht der westlichen Staaten ist.