Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
Aber OA und Polizei kommen, wenn Ruhestörung passiert. Die können aber nur den Moment befrieden. Für die dauerhafte Lösung ist der Vermieter zuständig, weil wenn ich Krach ertragen muss, ist das ein Mangel, den ich bei Mietvertragsabschluss nicht erkennen kann. Oder der Vermieter teilt mir beim Mietvertrag unterzeichnen mit, das ist ein lautes Haus, hier müssen sie mit Lärmbelästigung rechnen. Aber davor wird er sich hüten, er will ja die Wohnung vermieten.
Kann der Mieter ja versuchen, ich kündige denen dann ziemlich sofort und lass es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen.
Auch der Vermieter kann ja nur temporär schlichten und im Endeffekt ist das nicht meine Aufgabe, da ich keine Durchsetzungsmöglichkeit habe, gerade im Vergleich zu Polizei. Ich darf ja in so einem Falle nicht einmal die Wohnung betreten, einen Fernseher einsacken schon garnicht. Und ich sehe das auch in einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft nicht als Aufgabe eines Vermieters. Meine vertragliche Pflicht liegt darin ein funktionales Haus zur Verfügung zu stellen und der Rest ist mir erstmal weitgehend egal.