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Thema: Mietminderung wegen Ruhestörung

  1. #41
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Mietminderung wegen Ruhestörung

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    Ich bin Vermieter, und ich mache es so. Ich laufe keinem hinter her weil er nicht die volle Miete bezahlt hat. Ich finde es von deinem Vermieter richtig anständig wenn er für dich mitdenkt.



    Ja, das ist mein Ernst. Kein anständiger Vermieter würde dich deshalb fristlos kündigen. Im Gegenteil, jeder ist froh wenn er jemanden im Haus hat der sich etwas um Problemfälle kümmert. Hab ich auch, und das ist auch gut so.
    Zu 1

    Was machst du so ?

    Inwiefern denkt mein Vermieter mit ?

    Zu 2

    Du meinst also, wenn ich meine Obermieterin bedrohe, findet dass mein Vermieter klasse und macht mich zum Blockwart ?

  2. #42
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Mietminderung wegen Ruhestörung

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Ich habe eine sehr laute Obermieterin, die sehr laut TV sieht und hört und sehr laute Telefongespräche führt. Ich habe darauf den Vermieter mehrere Mal darauf angesprochen. Der hat der Frau einen Brief geschrieben und sie angerufen. Nichts hat sich geändert. Darauf nahm ich mir einen Anwalt für Mietrecht. Der kündigte eine 25 % ige Mietkürzung an. Die ignorierte der Wohnungsgeber und zog sich per Einzugsermächtigung die volle Miete ab.

    So nun zu meiner Frage, würdet ihr jetzt weiter klagen, mit dem Hintergrund, dass ja Wohnungsmangel herrscht und es somit fast unmöglich ist, eine neue Wohnung zu finden ? Außerdem könnte ja auch das Gericht meine Klage abweisen und der Wohnungsgeber könnte mir fristlos kündigen.
    Dein Vermieter kann nichts für die Nachbarn, da muss sich die Hausverwaltung drum kümmern (Hausordnung durchsetzen) bzw. du musst das mit deiner Nachbarin selbst regeln,
    ggf. gerichtlich, dazu brauchst du ein "Lärmprotokoll". Ist aber sehr langwierig.

    Wenn du die Olle nicht zur Besinnung bringen kannst, hilft da nur der Auszug, denn lautes Fernsehen ist immer noch unter den gesetzlichen Dezibel-Richtlinien, da hast du kaum eine Chance.

    ---
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  3. #43
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Mietminderung wegen Ruhestörung

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Dein Vermieter kann nichts für die Nachbarn, da muss sich die Hausverwaltung drum kümmern (Hausordnung durchsetzen) bzw. du musst das mit deiner Nachbarin selbst regeln,
    ggf. gerichtlich, dazu brauchst du ein "Lärmprotokoll". Ist aber sehr langwierig.

    Wenn du die Olle nicht zur Besinnung bringen kannst, hilft da nur der Auszug, denn lautes Fernsehen ist immer noch unter den gesetzlichen Dezibel-Richtlinien, da hast du kaum eine Chance.



    ---
    Ähm ich wohne in einer Wohnungsgenossenschaft, das ist der Vermieter. Die Hausverwaltung sind Angestellte in der Genossenschaft.

    In der Hausordnung steht Ruhezeiten 13-15 Uhr und Nachtruhe 22-6 Uhr, den ganzen Tag Zimmerlautstärke.

    Wenn ich ihren TV und ihre Telefongespräche bis zu mir runter höre, ist das nicht Zimmerlautstärke.




    Stell dir die so vor, Ende 70, übergewichtig, so eine Kampflesbe ( Kerstin Ott, nur 40 Jahre älter ) kurze graue Haare hat früher bei der VP gearbeitet als poplige Schreibkraft und sie war bestimmt ein IM.

  4. #44
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    Standard AW: Mietminderung wegen Ruhestörung

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Zu 1

    Was machst du so ?

    Inwiefern denkt mein Vermieter mit ?

    Zu 2

    Du meinst also, wenn ich meine Obermieterin bedrohe, findet dass mein Vermieter klasse und macht mich zum Blockwart ?
    Zu 1, wenn bei einem nicht die vereinbarte Summe überwiesen wird warte ich bis einen komplette Monatsmiete fehlt und kündige nach abgelaufener Zeit fristlos. Mit Klageerhebung für ausstehende Zahlungen, etc. das geht bei mir alles über den Rechtsanwalt.

    Dein Vermieter denkt insofern an dich weil er dich, wenn er die komplette Summe einzieht nicht fristlos kündigen muß.

    Zu 2, wenn ich merke daß einer sich um mein Eigentum kümmert und dafür sorgt daß alles sauber und ordentlich und vor allem ruhig im Haus ist, da bin ich durchaus dankbar dafür. Welcher Vermieter würde sich keine solchen Mieter wünschen.
    Wenn ein Haus für mich stresslos läuft verzichte ich durchaus auch mal für Jahre auf Mieterhöhungen. Ich vermiete ja nicht um mich zu ärgern sondern um gu davon leben zu können. Ich habe viele Hobby die um so schöner sind wenn man keinen Strass hat. Wie die mir so ich ihnen.
    Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.

  5. #45
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Mietminderung wegen Ruhestörung

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Ähm ich wohne in einer Wohnungsgenossenschaft, das ist der Vermieter. Die Hausverwaltung sind Angestellte in der Genossenschaft.

    In der Hausordnung steht Ruhezeiten 13-15 Uhr und Nachtruhe 22-6 Uhr, den ganzen Tag Zimmerlautstärke.

    Wenn ich ihren TV und ihre Telefongespräche bis zu mir runter höre, ist das nicht Zimmerlautstärke.




    Stell dir die so vor, Ende 70, übergewichtig, so eine Kampflesbe ( Kerstin Ott, nur 40 Jahre älter ) kurze graue Haare hat früher bei der VP gearbeitet als poplige Schreibkraft und sie war bestimmt ein IM.
    Kauf der Alten einen schnurlosen Kopfhörer und zeige ihr, wie sie den an den Fernseher anschließt und dann die volle Dröhnung überall in der Wohnung hören kann, ohne dass du belästigt wirst.

    Wenn du das gerichtlich regeln willst, musst du alles protokollieren. Am Ende kommt dann ein Sachverständiger und macht Aufnahmen, misst die Dezibel-Stärke.
    Dann wird sich herausstellen, dass es unter den max. Werten ist, also hast du die Arschkarte.

    ---
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  6. #46
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    Standard AW: Mietminderung wegen Ruhestörung

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Kauf der Alten einen schnurlosen Kopfhörer und zeige ihr, wie sie den an den Fernseher anschließt und dann die volle Dröhnung überall in der Wohnung hören kann, ohne dass du belästigt wirst.

    Wenn du das gerichtlich regeln willst, musst du alles protokollieren. Am Ende kommt dann ein Sachverständiger und macht Aufnahmen, misst die Dezibel-Stärke.
    Dann wird sich herausstellen, dass es unter den max. Werten ist, also hast du die Arschkarte.

    ---
    So wird es leider aussehen. Deshalb ist mit sanftem Schub in die richtige Richtung oft mehr zu erreichen.
    Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.

  7. #47
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    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    Zu 1, wenn bei einem nicht die vereinbarte Summe überwiesen wird warte ich bis einen komplette Monatsmiete fehlt und kündige nach abgelaufener Zeit fristlos. Mit Klageerhebung für ausstehende Zahlungen, etc. das geht bei mir alles über den Rechtsanwalt.

    Dein Vermieter denkt insofern an dich weil er dich, wenn er die komplette Summe einzieht nicht fristlos kündigen muß.

    Zu 2, wenn ich merke daß einer sich um mein Eigentum kümmert und dafür sorgt daß alles sauber und ordentlich und vor allem ruhig im Haus ist, da bin ich durchaus dankbar dafür. Welcher Vermieter würde sich keine solchen Mieter wünschen.
    Wenn ein Haus für mich stresslos läuft verzichte ich durchaus auch mal für Jahre auf Mieterhöhungen. Ich vermiete ja nicht um mich zu ärgern sondern um gu davon leben zu können. Ich habe viele Hobby die um so schöner sind wenn man keinen Strass hat. Wie die mir so ich ihnen.
    Zu 1

    Ich habe den Vermieter aufgefordert den berechtigten Mangel zu beseitigen. Hat er nicht gemacht, die Obermieterin ist immer noch laut. Also hat der Anwalt ein Schreiben aufgesetzt, in der ich 25 % Minderung ankündigte. Das hat den Vermieter nicht gejuckt und hat sich die volle Miete eingezogen.

  8. #48
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    Standard AW: Mietminderung wegen Ruhestörung

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Kauf der Alten einen schnurlosen Kopfhörer und zeige ihr, wie sie den an den Fernseher anschließt und dann die volle Dröhnung überall in der Wohnung hören kann, ohne dass du belästigt wirst.

    Wenn du das gerichtlich regeln willst, musst du alles protokollieren. Am Ende kommt dann ein Sachverständiger und macht Aufnahmen, misst die Dezibel-Stärke.
    Dann wird sich herausstellen, dass es unter den max. Werten ist, also hast du die Arschkarte.

    ---
    Insbesondere ist das sehr teuer. Unter 3000 Euro geht da nichts. Und dann ist das auch nur ein Sachverständiger/qualifizierter Parteivortrag.

    Danach kommt erst das selbständige Beweisverfahren, was wieder der Antragsteller vorfinanzieren muß. Das bekommt der Antragsgegner natürlich mit und ist dann eben so lange ruhig.

  9. #49
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    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Zu 1

    Ich habe den Vermieter aufgefordert den berechtigten Mangel zu beseitigen. Hat er nicht gemacht, die Obermieterin ist immer noch laut. Also hat der Anwalt ein Schreiben aufgesetzt, in der ich 25 % Minderung ankündigte. Das hat den Vermieter nicht gejuckt und hat sich die volle Miete eingezogen.
    Dann muß der Anwalt sich was einfallen lassen. Dafür bezahlst Du ihn.

  10. #50
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Mietminderung wegen Ruhestörung

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    ... Ich habe den Vermieter aufgefordert den berechtigten Mangel zu beseitigen. ...
    Was ist denn das für ein beknackter Anwalt für Mietrecht?
    Dein Vermieter kann nur Dinge beseitigen, auf die er einen Einfluss hat und die in seinem Verschulden liegen.
    Die Wände werden ja wohl nicht vom Vermieter absichtlich dünn gemacht worden sein.

    ---
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