User in diesem Thread gebannt : Noam |
Dein Vermieter kann nichts für die Nachbarn, da muss sich die Hausverwaltung drum kümmern (Hausordnung durchsetzen) bzw. du musst das mit deiner Nachbarin selbst regeln,
ggf. gerichtlich, dazu brauchst du ein "Lärmprotokoll". Ist aber sehr langwierig.
Wenn du die Olle nicht zur Besinnung bringen kannst, hilft da nur der Auszug, denn lautes Fernsehen ist immer noch unter den gesetzlichen Dezibel-Richtlinien, da hast du kaum eine Chance.
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"Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)
Ähm ich wohne in einer Wohnungsgenossenschaft, das ist der Vermieter. Die Hausverwaltung sind Angestellte in der Genossenschaft.
In der Hausordnung steht Ruhezeiten 13-15 Uhr und Nachtruhe 22-6 Uhr, den ganzen Tag Zimmerlautstärke.
Wenn ich ihren TV und ihre Telefongespräche bis zu mir runter höre, ist das nicht Zimmerlautstärke.
Stell dir die so vor, Ende 70, übergewichtig, so eine Kampflesbe ( Kerstin Ott, nur 40 Jahre älter ) kurze graue Haare hat früher bei der VP gearbeitet als poplige Schreibkraft und sie war bestimmt ein IM.
Zu 1, wenn bei einem nicht die vereinbarte Summe überwiesen wird warte ich bis einen komplette Monatsmiete fehlt und kündige nach abgelaufener Zeit fristlos. Mit Klageerhebung für ausstehende Zahlungen, etc. das geht bei mir alles über den Rechtsanwalt.
Dein Vermieter denkt insofern an dich weil er dich, wenn er die komplette Summe einzieht nicht fristlos kündigen muß.
Zu 2, wenn ich merke daß einer sich um mein Eigentum kümmert und dafür sorgt daß alles sauber und ordentlich und vor allem ruhig im Haus ist, da bin ich durchaus dankbar dafür. Welcher Vermieter würde sich keine solchen Mieter wünschen.
Wenn ein Haus für mich stresslos läuft verzichte ich durchaus auch mal für Jahre auf Mieterhöhungen. Ich vermiete ja nicht um mich zu ärgern sondern um gu davon leben zu können. Ich habe viele Hobby die um so schöner sind wenn man keinen Strass hat. Wie die mir so ich ihnen.
Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.
Kauf der Alten einen schnurlosen Kopfhörer und zeige ihr, wie sie den an den Fernseher anschließt und dann die volle Dröhnung überall in der Wohnung hören kann, ohne dass du belästigt wirst.
Wenn du das gerichtlich regeln willst, musst du alles protokollieren. Am Ende kommt dann ein Sachverständiger und macht Aufnahmen, misst die Dezibel-Stärke.
Dann wird sich herausstellen, dass es unter den max. Werten ist, also hast du die Arschkarte.
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Zu 1
Ich habe den Vermieter aufgefordert den berechtigten Mangel zu beseitigen. Hat er nicht gemacht, die Obermieterin ist immer noch laut. Also hat der Anwalt ein Schreiben aufgesetzt, in der ich 25 % Minderung ankündigte. Das hat den Vermieter nicht gejuckt und hat sich die volle Miete eingezogen.
Insbesondere ist das sehr teuer. Unter 3000 Euro geht da nichts. Und dann ist das auch nur ein Sachverständiger/qualifizierter Parteivortrag.
Danach kommt erst das selbständige Beweisverfahren, was wieder der Antragsteller vorfinanzieren muß. Das bekommt der Antragsgegner natürlich mit und ist dann eben so lange ruhig.
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