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Thema: Mietminderung wegen Ruhestörung

  1. #111
    Systemkritiker Benutzerbild von Grenzer
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    Standard AW: Mietminderung wegen Ruhestörung

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Ich habe eine sehr laute Obermieterin, die sehr laut TV sieht und hört und sehr laute Telefongespräche führt. Ich habe darauf den Vermieter mehrere Mal darauf angesprochen. Der hat der Frau einen Brief geschrieben und sie angerufen. Nichts hat sich geändert. Darauf nahm ich mir einen Anwalt für Mietrecht. Der kündigte eine 25 % ige Mietkürzung an. Die ignorierte der Wohnungsgeber und zog sich per Einzugsermächtigung die volle Miete ab.

    So nun zu meiner Frage, würdet ihr jetzt weiter klagen, mit dem Hintergrund, dass ja Wohnungsmangel herrscht und es somit fast unmöglich ist, eine neue Wohnung zu finden ? Außerdem könnte ja auch das Gericht meine Klage abweisen und der Wohnungsgeber könnte mir fristlos kündigen.
    Am besten funktionieren bei solchen nervigen Mitbewohnern abendliche Besuche (ohne Zeugen) und auch gern überraschende Aufklärungsgespräche (möglichst im Dunklen und im Freien , ebenfalls möglichst ohne Zeugen ,- eventuell Hilfe anbieten, falls jemand ständig ihre Fahrradreifen zerschneidet usw....
    Auf , deutsches Volk , erwache !

  2. #112
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Mietminderung wegen Ruhestörung

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Die hat so ein lautes Organ. Ihre Frisöse ( ich bin da auch ) sagt immer, wenn die anruft um einen Termin zu machen, hält sie das Handy weit weg, weil die so brüllt und so telefoniert die auch zuhause. Wenn die oben telefoniert, hört sich das an, als wenn die hier unten sitzt und telefoniert.
    Überprüfe trozdem, ob es über die Lüftung kommt. Dann wäre es ggf. lösbar.

  3. #113
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    Standard AW: Mietminderung wegen Ruhestörung

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Weil ich seit 25 Jahren im Westen wohne und schon oft umgezogen bin.
    Ich kenne diese Pappkartons, die dort gebaut wurden und v.a. wegen dem uneinheitlichen Grundschnitt Stress erzeugen.

    Die DDR-Planer hätten es sich unmöglich leisten können, das große Plattenbau-Wohnungsprogramm durch solche Kardinalfehler
    wie uneinheitliche Grundschnitte zu gefährden und dann soziale Spannungen durch massenhaft hellhörige Wohnungen zu erzeugen.

    ---
    Ach ja ? Du warst wohl noch nie in Marzahn. Und von den restlichen Wohnsilos wollen wir mal lieber schweigen, gelle. Seltsam. Ich lebe schon seit der Gründung der Bundesrepublik hier. Du musst ja 25 Jahre sehr "viel Pech" gehabt haben....

    PS.: Was sind denn "uneinheitliche Grundschnitte " ?

  4. #114
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Mietminderung wegen Ruhestörung

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    ...Darauf reagierte der Wohnungsgeber nicht und zog sich heute die volle Miete von meinem Konto.
    überwiese 75 % und schickte die Lastschrift zurück. Nachtruhe ist extrem wichtig, wird überall geahndet
    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  5. #115
    GESPERRT
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    Standard AW: Mietminderung wegen Ruhestörung

    Zitat Zitat von pfm Beitrag anzeigen
    Wenn dir im Mietvertrag ein höherer Schallschutz(z.B. VDI 4100 SSt II) zugesagt wurde aber nur die Mindestanforderung(4109-1) gegeben ist sollte eine Mietminderung drin sein.
    Bei Minimal-Schallschutz muß man mit Lärm rechnen den die mit höherer Schallschutzklasse nicht so mitbekommen würden.
    Das hat aber nicht das geringste mit dem Problem der Ruhestörung zu tun die hier angeprangert wird. Der User sucht Ratschläge was in seinem Fall gemacht werden kann.

  6. #116
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Mietminderung wegen Ruhestörung

    Zitat Zitat von Noam Beitrag anzeigen
    Ach ja ? Du warst wohl noch nie in Marzahn. Und von den restlichen Wohnsilos wollen wir mal lieber schweigen, gelle. Seltsam. Ich lebe schon seit der Gründung der Bundesrepublik hier. Du musst ja 25 Jahre sehr "viel Pech" gehabt haben....
    Ich bin in der Platte aufgewachsen, Hohlkopf.
    Genau dieselben wie in Marzahn.

    Und natürlich führte auch dazu, dass die DDR-Bevölkerung in Arbeit stand und um 6 Uhr aufstand, um 18 Uhr die Geschäfte zumachten und alle mehr oder weniger denselben Tagesablauf hatten.

    Eine völkisch homogene Gesellschaft erzeugt eben auch in dieser Beziehung weniger Stress.

    ---
    "Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)

  7. #117
    endlich trocken Benutzerbild von Minimalphilosoph
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    Standard AW: Mietminderung wegen Ruhestörung

    Zitat Zitat von pfm Beitrag anzeigen
    Gegen wen, den (lauten) Nachbarn, oder die zu niedrigen Schallschutz-Mindestanforderungen?
    Es gibt ja welche die bei Ermahnung vom Vermieter über zu spät bezahlte Miete hysterisch reagieren, gar eine Enteignung fordern. Und dann gibt es welche, die dann auch noch Schallschutz-Mindestanforderungen bemängeln anstatt einfach froh über die gratis Bude zu sein...
    Die Übel, die der Klimwandel über die Menschheit bringt, werden geringfügig sein im Vergleich zu den Verheerungen, die seine angeblichen Bekämpfer auslösen werden.

    "Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont" (Konrad Adenauer; rheinländischer Separatist)
    ... bei mir stehn die Bücher rechts im Regal, rechts im Regal, rechts im Regal.

  8. #118
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    Standard AW: Mietminderung wegen Ruhestörung

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    überwiese 75 % und schickte die Lastschrift zurück. Nachtruhe ist extrem wichtig, wird überall geahndet
    navy das geht nicht so einfach, der Wohnungsinhaber hat eine Einzugsermächtigung. Die müsste ich erst komplett kündigen und dann um 25 % gemindert zurückgeben.

  9. #119
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Mietminderung wegen Ruhestörung

    Zitat Zitat von schlaufix Beitrag anzeigen
    Das hat aber nicht das geringste mit dem Problem der Ruhestörung zu tun die hier angeprangert wird. Der User sucht Ratschläge was in seinem Fall gemacht werden kann.
    Die Wohnung ist von 1958, 4109 nicht anwendbar. Urteile dazu habe ich verlinkt. Der Vermieter schuldet keinen aktuellen Schallschutz, nicht mal Wärmeschutz

  10. #120
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Mietminderung wegen Ruhestörung

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    navy das geht nicht so einfach, der Wohnungsinhaber hat eine Einzugsermächtigung. Die müsste ich erst komplett kündigen und dann um 25 % gemindert zurückgeben.
    Und genau dafür hast Du einen Anwalt

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