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Thema: Mietminderung wegen Ruhestörung

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard Mietminderung wegen Ruhestörung

    Ich habe eine sehr laute Obermieterin, die sehr laut TV sieht und hört und sehr laute Telefongespräche führt. Ich habe darauf den Vermieter mehrere Mal darauf angesprochen. Der hat der Frau einen Brief geschrieben und sie angerufen. Nichts hat sich geändert. Darauf nahm ich mir einen Anwalt für Mietrecht. Der kündigte eine 25 % ige Mietkürzung an. Die ignorierte der Wohnungsgeber und zog sich per Einzugsermächtigung die volle Miete ab.

    So nun zu meiner Frage, würdet ihr jetzt weiter klagen, mit dem Hintergrund, dass ja Wohnungsmangel herrscht und es somit fast unmöglich ist, eine neue Wohnung zu finden ? Außerdem könnte ja auch das Gericht meine Klage abweisen und der Wohnungsgeber könnte mir fristlos kündigen.

  2. #2
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    Standard AW: Mietminderung wegen Ruhestörung

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Ich habe eine sehr laute Obermieterin, die sehr laut TV sieht und hört und sehr laute Telefongespräche führt. Ich habe darauf den Vermieter mehrere Mal darauf angesprochen. Der hat der Frau einen Brief geschrieben und sie angerufen. Nichts hat sich geändert. Darauf nahm ich mir einen Anwalt für Mietrecht. Der kündigte eine 25 % ige Mietkürzung an. Die ignorierte der Wohnungsgeber und zog sich per Einzugsermächtigung die volle Miete ab.

    So nun zu meiner Frage, würdet ihr jetzt weiter klagen, mit dem Hintergrund, dass ja Wohnungsmangel herrscht und es somit fast unmöglich ist, eine neue Wohnung zu finden ? Außerdem könnte ja auch das Gericht meine Klage abweisen und der Wohnungsgeber könnte mir fristlos kündigen.
    No risk, no fun. Als Vermieter würde ich bei fehlender Zahlung versuchen dich frislos zu kündigen. Denn durch den Brief an die andere Mieterin habe ich nachgewiesen tätig geworden zu sein. Den Rest würde meine Fachanwältin übernehmen.
    Als Mieter würde ich die Dame einige mal besuchen bis sie es lernt leiser zu sein bzw. den Ferseher leiser zu stellen, einen Kopfhörer zu benützen oder ein Höhrgerät. Egal wie, aber leiser. Der Vermieter kann sie nähmlich nur schlecht bis gar nicht vor die Tür setzen.
    Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.

  3. #3
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Mietminderung wegen Ruhestörung

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    No risk, no fun. Als Vermieter würde ich bei fehlender Zahlung versuchen dich frislos zu kündigen. Denn durch den Brief an die andere Mieterin habe ich nachgewiesen tätig geworden zu sein. Den Rest würde meine Fachanwältin übernehmen.
    Als Mieter würde ich die Dame einige mal besuchen bis sie es lernt leiser zu sein bzw. den Ferseher leiser zu stellen, einen Kopfhörer zu benützen oder ein Höhrgerät. Egal wie, aber leiser. Der Vermieter kann sie nähmlich nur schlecht bis gar nicht vor die Tür setzen.
    Ich würde dem Vermieter ja die 75 % Miete überweisen. Aber nach 3-4 Monaten Minderung, sind 2 Kaltmieten erreicht und dann könnte mich der Vermieter kündigen.

    Du rätst mir echt, psychischen Druck auf die Obermieterin auszuüben ? Ist nicht dein Ernst ? Dann zeigt die mich wegen Bedrohung an und dann bekomme ich die fristlose Kündigung.

  4. #4
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Mietminderung wegen Ruhestörung

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Ich würde dem Vermieter ja die 75 % Miete überweisen. Aber nach 3-4 Monaten Minderung, sind 2 Kaltmieten erreicht und dann könnte mich der Vermieter kündigen.

    Du rätst mir echt, psychischen Druck auf die Obermieterin auszuüben ? Ist nicht dein Ernst ? Dann zeigt die mich wegen Bedrohung an und dann bekomme ich die fristlose Kündigung.
    Du sollst die Omma nicht bedrohen. Vielleicht reicht ein freundliches Gespräch ja auch aus. Meinem Schwieva haben wir auch mit Gesprächen vermitteln können, dass ein Hörgerät ihm eine bessere Lebensqualität bringt. Er ist inzwischen taub wie ne Natter ohne elektronische Helferlein.

    Er wollte sich den Hörverlust lange nicht eingestehen und man merkte immer mehr, dass er Gesprächen nicht folgen kann. Nun hat er ne Hörhilfe, die man kaum sieht(eitler Mann) und er ist viel wacher und nicht mehr so abwesend.
    __________________

    Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
    Idioten sind sich immer todsicher.
    Egal was sie tun!

  5. #5
    Hobelpreisträger Benutzerbild von Nietzsche
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    Standard AW: Mietminderung wegen Ruhestörung

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Ich würde dem Vermieter ja die 75 % Miete überweisen. Aber nach 3-4 Monaten Minderung, sind 2 Kaltmieten erreicht und dann könnte mich der Vermieter kündigen.

    Du rätst mir echt, psychischen Druck auf die Obermieterin auszuüben ? Ist nicht dein Ernst ? Dann zeigt die mich wegen Bedrohung an und dann bekomme ich die fristlose Kündigung.
    Mit welcher Begründung kannst du gekündigt werden? Deine Miete reduziert sich, das ist keine "Nicht gezahlte Miete". Die zahlst du ihm nach Behebung des Mangels nicht nach. Deine Wohnung ist z.T. unbewohnbar und daher wird das um 25% gekürzt. Und zwar so lange bis das Problem behoben wurde. Wird das Problem nicht behoben bleibt die Miete unten. Dauerhaft.

  6. #6
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Mietminderung wegen Ruhestörung

    Zitat Zitat von Nietzsche Beitrag anzeigen
    Mit welcher Begründung kannst du gekündigt werden? Deine Miete reduziert sich, das ist keine "Nicht gezahlte Miete". Die zahlst du ihm nach Behebung des Mangels nicht nach. Deine Wohnung ist z.T. unbewohnbar und daher wird das um 25% gekürzt. Und zwar so lange bis das Problem behoben wurde. Wird das Problem nicht behoben bleibt die Miete unten. Dauerhaft.
    Wenn du 2 Monatsmieten nicht zahlst, hat der Vermieter das Recht, dich fristlos zu kündigen. In meinen Fall würden 4 Monate verminderte Mietzahlung, 2 Monate Miete bedeuten. Evtl. legt es der Vermieter darauf an.

  7. #7
    Hobelpreisträger Benutzerbild von Nietzsche
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    Standard AW: Mietminderung wegen Ruhestörung

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Wenn du 2 Monatsmieten nicht zahlst, hat der Vermieter das Recht, dich fristlos zu kündigen. In meinen Fall würden 4 Monate verminderte Mietzahlung, 2 Monate Miete bedeuten. Evtl. legt es der Vermieter darauf an.
    Du zahlst die volle Miete. Die volle Miete sind 100% - 25%...... Diese 75% sind deine 100% und die bezahlst du.

    Du hattest einen Anwalt, geh hin!

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Empirist
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    Standard AW: Mietminderung wegen Ruhestörung

    Zitat Zitat von Nietzsche Beitrag anzeigen
    Mit welcher Begründung kannst du gekündigt werden? Deine Miete reduziert sich, das ist keine "Nicht gezahlte Miete". Die zahlst du ihm nach Behebung des Mangels nicht nach. Deine Wohnung ist z.T. unbewohnbar und daher wird das um 25% gekürzt. Und zwar so lange bis das Problem behoben wurde. Wird das Problem nicht behoben bleibt die Miete unten. Dauerhaft.
    So funktioniert das nicht.
    Der Mieter hat hier kein einseitiges Entscheidungsrecht, eine Mietminderung kann man als Druckmittel versuchen und es gibt Fälle, in denen die Rechtssprechung da sehr eindeutig ist und Vermieter wissen, dass sie vor Gericht scheitern. Klassiker ist da der Schimmelbefall.
    Aber der Vermieter hat natürlich trotzdem das Recht, als Reaktion eine Kündigung auszusprechen, woraufhin es vor Gericht landen würde. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, geht damit durchaus ein Risiko ein, zumal Lärm eine deutlich unsicherere Sache ist. Abhängig von Uhrzeit, Lautstärke, Art des Lärms... ist das nämlich durchaus auszuhalten.

  9. #9
    Mitglied
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    Standard AW: Mietminderung wegen Ruhestörung

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Ich würde dem Vermieter ja die 75 % Miete überweisen. Aber nach 3-4 Monaten Minderung, sind 2 Kaltmieten erreicht und dann könnte mich der Vermieter kündigen.
    ......
    Ich bin Vermieter, und ich mache es so. Ich laufe keinem hinter her weil er nicht die volle Miete bezahlt hat. Ich finde es von deinem Vermieter richtig anständig wenn er für dich mitdenkt.

    .......

    Du rätst mir echt, psychischen Druck auf die Obermieterin auszuüben ? Ist nicht dein Ernst ? Dann zeigt die mich wegen Bedrohung an und dann bekomme ich die fristlose Kündigung.
    Ja, das ist mein Ernst. Kein anständiger Vermieter würde dich deshalb fristlos kündigen. Im Gegenteil, jeder ist froh wenn er jemanden im Haus hat der sich etwas um Problemfälle kümmert. Hab ich auch, und das ist auch gut so.
    Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.

  10. #10
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Mietminderung wegen Ruhestörung

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    Ich bin Vermieter, und ich mache es so. Ich laufe keinem hinter her weil er nicht die volle Miete bezahlt hat. Ich finde es von deinem Vermieter richtig anständig wenn er für dich mitdenkt.



    Ja, das ist mein Ernst. Kein anständiger Vermieter würde dich deshalb fristlos kündigen. Im Gegenteil, jeder ist froh wenn er jemanden im Haus hat der sich etwas um Problemfälle kümmert. Hab ich auch, und das ist auch gut so.
    Zu 1

    Was machst du so ?

    Inwiefern denkt mein Vermieter mit ?

    Zu 2

    Du meinst also, wenn ich meine Obermieterin bedrohe, findet dass mein Vermieter klasse und macht mich zum Blockwart ?

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